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Chance auf Offz-Laufbahn ?

Begonnen von Joiny, 23. April 2015, 20:35:52

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KlausP

Zitatja vielleicht dann lieber Feldfebel und wenn ichs gut mache OA...

Das verstehe ich jetzt nicht, können Sie das bitte näher erklären, wie Sie das meinen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

dunstig

@joiny: So etwas wie "Hochdienen" oder "Hochschlafen" in eine andere Laufbahn funktioniert nicht. Man muss sich für einen Laufbahnwechsel ganz normal bewerben und wie jeder Zivilist auch das Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen. Da sich bis dahin an ihren (schlechten) Bildungsvoraussetzungen nichts geändert haben wird, stehen die Chancen auf einen Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere mehr oder weniger genauso schlecht wie heute.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Elvis22

Zitat von: Joiny am 23. April 2015, 20:59:58
Stimmt wohl .... und wie sieht es aus mit Fachhochschulreife machen mit dem FWD als praktischen Teil ? geht das ?

(1) Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife wird nachgewiesen durch

1.
eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder in einem gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder

2.
eine mindestens zweijährige schulische Berufsausbildung, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Berufspraktikum oder

3.
eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder

4.
ein mindestens einjähriges Praktikum nach Absatz 2 oder

5.
ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Wehrersatzdienst oder den Bundesfreiwilligendienst.

Dem Praktikum nach Nummer 4 ist eine einjährige durchgehende Teilnahme an einer Berufsausbildung nach Nummer 1 bis 3 gleichgestellt. Abgeleistete Dienste im Rahmen eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, des Wehr- oder Wehrersatzdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes von unter einem Jahr werden auf die Dauer des Praktikums nach Nummer 4 angerechnet.

(2) Das Praktikum nach Absatz 1 Nr. 4 dient dem Kennenlernen der Arbeitswelt. Es wird in einem Betrieb der Wirtschaft oder in einer vergleichbaren außerschulischen Einrichtung durchgeführt. Das Praktikum soll Einblicke in unterschiedliche Arbeitsbereiche und Arbeitsmethoden, in den Aufbau und die Organisation der Praktikumsstelle sowie in Personal- und Sozialfragen geben. Die Durchführung des Praktikums ist der Schule durch eine Bescheinigung des Betriebs oder der Einrichtung im Sinne von Satz 2 nachzuweisen, aus der die Dauer der Beschäftigung, der zugewiesene Aufgabenbereich oder die zugewiesenen Aufgabenbereiche und die Fehltage hervorgehen müssen.


Stand 01.07.2012 Landesrecht BW

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=FHSchulGymOStV+BW&max=true&aiz=true#jlr-FHSchulGymOStVBW2009V1P3-jlr-FHSchulGymOStVBW2009pP3

Elvis22

Außer in Sachsen und Bayern dürfte es in den anderen Bundesländern ähnlich oder genauso aussehen, aber das wirst du schon selbst rausbekommen.

P.S.: Studieren wirst du mit dieser Art der Fachhochschulreife allerdings trotzdem nicht bei der Bundeswehr (außer du fährst gerne zur See), aber das hattest du ja auch nicht vor...

F_K

@ Elvis22:

Nur als Verständnisfrage: Welche schulische Berufsausbildung hat der TE denn gemacht?

Es bleibt aber dabei: Ohne weitere Informationen des TEs geht es hier nicht weiter - und dieser hat zu dem Thema Noten und sonstige Fähigkeiten immer noch nichts gesagt.

Elvis22


Zitat von: F_K am 24. April 2015, 08:38:37
@ Elvis22:

Nur als Verständnisfrage: Welche schulische Berufsausbildung hat der TE denn gemacht?

Es bleibt aber dabei: Ohne weitere Informationen des TEs geht es hier nicht weiter - und dieser hat zu dem Thema Noten und sonstige Fähigkeiten immer noch nichts gesagt.

Keine. So wie ich ihn verstehe geht er vom Gymnasium vor dem Abitur ab, wodurch er den schulischen Teil der Fachhochschulreife erhält:

"Außerdem habe ich lediglich eine Fachhochschulreife -Schulischer Teil- , wenn ich kommenden Sommer von der Schule abgehe."

Der von mir verlinkte Paragraph beschreibt, welche Möglichkeiten es gibt den berufspraktischen Teil zu erlangen. Diesen benötigt er um die Fachhochschulreife zu komplettieren

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