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AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Tauschpartner...

Begonnen von OgBeast15, 12. Mai 2015, 15:01:47

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OgBeast15

Halle Kameraden,
Aufgrund eines Krankheitsfalls bei mir im der Familie suche ich dringenst einen Tauschpartner aus Mainz nach Stetten am kalten Markt! :'( :'( :'(
Ich bin SaZ 8 in der Laufbahn der Mannschaften!
Für mich ist dieses Thema sehr wichtig und deswegen hoffe ich auf eine schnelle mögliche Lösung!

Danke schon im Vorraus,

Kameradschaftliche Grüße!

SGBunny

#1
Anderer Thread, gleiches Thema:

Zitat von: KlausP am 12. Mai 2015, 11:55:12
Was macht er, wenn Sie keinen Tauschpartner finden? Den Antrag unbearbeitet zurückgeben? Gaaaaanz dünnes Eis! Ich würde es darauf ankommen lassen.

Einfach mal die Forensuche zum Thema "Tauschpartner" befragen.

Alles Gute
Bunny

Ralf

Ist denn geprüft worden, ob eine Härtefallregelung in Frage kommt?
Zitata) Eine Versetzung oder ein Verbleib am bisherigen Standort wird aufgrund eines (militär-)ärztlichen
Gutachtens wegen des Gesundheitszustandes des Soldaten oder eines mit ihm in häuslicher Gemeinschaft
lebenden Angehörigen oder eines in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes notwendig.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Angehörige oder das Kind nach ärztlichem Gutachten
pflegebedürftig ist und vom Soldaten tatsächlich betreut und gepflegt wird.
b) Ein mit dem Soldaten in häuslicher Gemeinschaft lebendes Kind kann eine über das Ausbildungsziel
der Hauptschule hinausführende allgemeinbildende Schule vom bisherigen/ künftigen Wohnort
nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten erreichen.
c) Eigene Eltern sowie Eltern der Angehörigen im Sinne dieser Richtlinien können dann Berücksichtigung
finden, wenn diese nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig sind und keine Geschwister des
Soldaten bzw. Geschwister der Angehörigen vorhanden sind bzw. diese selbst nicht in der Lage sind,
die Pflege zu übernehmen.
Als Kind nach Buchstabe a und b gelten
– ein leibliches Kind,
– ein Adoptivkind,
– ein Kind in Adoptiv- oder Vollzeitpflege sowie
– ein Kind der Ehepartnerin, des Ehepartners, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners.
Als Angehörige nach Buchstabe a und c im Sinne dieser Richtlinien gelten
– Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie
– eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
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BulleMölders

Aufgrund des äußerst Originellen Beitragstitel ist hier erst mal dicht bis der TE sich an Team mit einem vernünftigen Titel gewandt hat.