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Mit Dienst Kfz zu Lehrgängen

Begonnen von ZA-1, 07. Mai 2015, 14:35:38

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InstUffzSEAKlima

Aus eig. Erfahrung: Wenn mehrere Kameraden aus einer Einheit zu einem Lg verlegen, z.B. Vorausbildungen für Eins usw., wurden dafür auch DstKfz ("grüne" & BwFPS) eingesetzt, die dann für die Dauer der Maßnahme vor Ort blieben.
Als Einzelfahrer bin ich auch ausschließlich mit DstKfz zu TrTlen gefahren, um dort Ausbildungen/Einweisungen/Schulungen vor Ort abzuhalten.

Elvis22

Bin ich der einzige, der das ganze Problem nicht sieht?

Ok, es geht zum einen um die Theorie, ob ein Dienst-Kfz genutzt werden kann/darf. Soweit so klar.

Aber warum das ganze Theater?
Tausende Soldaten jeglicher Alter und Dienstgradgruppe fahren wöchentlich zu irgendwelchen Lehrgängen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, ohne jegliche Probleme. Die Möglichkeit des Gepäckversands wurde ja auch schon genannt.
Des Weiteren musste ich noch nie auf einem Lehrgang zu Fuß einkaufen gehen (unabhängig davon, dass selbst das kein Problem wäre). Es gibt immer Kameraden die mit einem Auto vor Ort sind und mit zusammen man einkaufen kann, bzw an den Wochenenden Fahrgemeinschaften bildet. Dann reguliert man das über einen Zuschuss zum Benzin und gut ist.

Vielleicht liegt es an mir, dass ich versuche das ganze von der praktischen Seite zu sehen, anstatt irgendeinen Streit vom Zaun zu brechen weil es ja möglicherweise bequemer geht. Aber ein wirkliches Problem oder die Notwendigkeit dieser Diskussion erkenne ich nicht...

F_K

... Und die Privat fährt zum Einkaufen wäre mit Dienst KFZ auch strafbar ....

Gast0815

Also...
    Es gibt generell die Möglichkeit mit Dienst Kfz zu fahren wenn der DstLtr dem zustimmt.
    Er ist verpflichtet die günstigste Methode der Beförderung bzw die Notwendigkeit zu prüfen.
    Beispiel: 4 Personen sollen zu einem 3 Tage Lehrgang 450km reisen. da ist der Wagen bestimmt günstiger als
    4x Bahn 1. Klasse
    oder ein Platz auf einem wichtigen Lehrgang ist kurzfristig frei geworden und es gibt keine freie Zugverbindung mehr
    ... der Chef entscheidet

Tommie

Zitat von: ZA-1 am 07. Mai 2015, 14:35:38Ich soll nun 3 Wochen zum Lehrgang nach Garlstedt.
Mit Bahn Bus und zu Fuß würde man auch irgendwie  hinkommen aber ...

Und wenn der Chef in diesem angefragten Falle aus Gründen der Wirtschaftlichkeit entscheidet, dass der Lehrgangsteilnehmer mit der Bahn anreist, ist das in meinen Augen eine ermessensfehlerfreie Entscheidung, bei der eine Beschwerde gegen diese Entscheidung von der übergeordneten Dienststelle mit Sicherheit als unbegründet zurück gewiesen wird!

@ Gast0815:

Ich empfehle dringend, den ganzen Threat zu lesen, bevor man hier rein postet ;) ! Denn auch das hatten wir dem TE bereits erklärt.

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