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trotzdem führerschein?

Begonnen von Den.e, 31. Mai 2015, 22:45:09

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Den.e

Guten Tag:)
Die frage ist etwas ungewöhnlich aber in der Einheit wusste auch keiner eine antwort
Also:
Vor knapp 4 jahren arbeitete ich als paketzusteller dabei kam es öfters vor das ich mit einem überladenen sprinter durch die Gegend fahren musste.
Wenn ich bedenken äußerte das ich so nicht fahren darf gab's vom cheff nur eine antwort "wenn du nicht fährst brauchst du morgen nicht wieder kommen" damals brauchte ich diesen job und das Geld.
Es kam wie es kommen musste und ich wurde erwischt es gab eine geldstrafe und da ich noch in der Probezeit war sollte ich ein aufbauseminar besuchen.
Dieses war mir aufgrund geldmangels nicht möglich und ich gab den führerschein FREIWILLIG quasi als "pfand" ab.
Nun zu meiner frage ich wurde jetzt für den kraftfahrerlehrgang B gemeldet das war auch weiter kein Problem obwohl ich dem ktf und Zugführer das oben genannte Problem mitteilte.
Nun meine frage: Kann ich den Lehrgang antreten und bestehen oder antreten und nachhause gehen?

KlausP

ZitatNun meine frage: Kann ich den Lehrgang antreten und bestehen oder antreten und nachhause gehen?

Was steht denn in der ZMK-Auskunft, die die Einheit eingeholt hat? So lange dort nichts von Ausbildungsverbot steht, können Sie ausgebildet werden. Allerdings müssen Sie, wenn es sich nicht um einen Lehrgang "B-Anfänger" handelt, dort Ihren zivilen Führerschein vorlegen und daran wird es dann wohl scheitern, wenn ich Ihre Ausführungen richtig gedeutet habe. Hat denn der KpTrpFhr mal Verbindung mit dem KfAusbZ aufgenommen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Den.e

Ob ich für den anfänger Lehrgang gebucht bin weiss ich ehrlich gesagt nicht allerdings sollte ich erst nach Lüneburg dafür und das hat aus Gründen die mir nicht genannt worden nicht funktioniert und ich wurde auf oldenburg umgebucht mit den Worten"das musste so sonst klappt das nicht" aber ich werde das morgen nochmal nachhaken

KlausP

Wie lange soll der Lehrgang denn dauern?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Den.e

Etwas mehr wie 4 Wochen soll er dauern

KlausP

Nur für "B"? Dann ist es ein Anfängerlehrgang.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Den.e

Jap nur B vom 24. Bis zum 27 des folgemonats

InstUffzSEAKlima

Wie geht sowas? Da gibt jemand vor Dienstantritt den zivilen FS wegen eines Verkehrsdeliktes ab und wird dann auf einen Anfänger-Lehrgang geschickt.

KlausP

Wie schon geschrieben: es kommt drauf an, was in der ZMK-Auskunft steht.

Aus meiner Sicht als verkehrsrechtlicher Laie hat er ja gar keine Fahrerlaubnis (ich meine nicht Führerschein!). Wenn er während der Probezeit das auferlegte Aufbauseminar nicht besucht und seinen Führerschein abgegeben hat, dürfte die Erlaubnis zum Führen von Kfz erloschen sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MMG-2.0

Richtig, da der Führerschein vor Ablauf der Sperre nicht neu beantragt wurde, ist dieser nun erloschen.
Somit sollte die Ausbildung zum Führerschein problemlos möglich sein.