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Einsatz "kurz" vor Beginn Berufsförderungsdienst

Begonnen von Sarge2711, 21. April 2016, 11:00:35

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Sarge2711

Moin zusammen,

Kurze Lageschilderung:
Ich bin SAZ 12 alter Art, also mit 2 Jahren Rechtsanspruch BFD innerhalb der Dienstzeit (Beginn 01.07.2017).
Da ich mit Beginn Rechtsanspruch auch direkt eine neue Ausbildung anfangen möchte/werde, habe ich meine Orientierungspraktika in den Zeitraum zwischen den ursprünglich geplanten Auslandseinsatz (Mai 2016 - September 2016) und den Beginn Rechtsanspruch gelegt.
Aufgrund diverser Verschiebungen seitens EinsFüKdo wurde das geplante Kontingent abgesagt und ich wurde kurzfristig für einen anderen Einsatz eingeplant.
Der neue Zeitraum liegt nun von September 2016 - Januar 2016.
Da ich in dem neuen Einsatzzeitraum nun bereits mehrere genehmigte BFD-Praktika und BFD-Maßnahmen habe (die auch nicht mehr geschoben werden können), passt mir die Verschiebung logischerweise mit Blick auf die berufliche Zukunft überhaupt nicht.

Zu meiner Frage:
Es gab/gibt immer wieder diesen Mythos, bzw. es wurde bisher auch so gehandhabt, dass ein Soldat 6 Monate vor Beginn BFD-Anspruch nicht mehr für den Auslandseinsatz eingeplant werden soll um ihm die Chance zu geben sich auf die anschließende Ausbildung vorzubereiten und seine "Dienstzeit nachzubereiten". Da ich allerdings nichts zu diesem Thema finde, ist mein Gedanke jetzt, dass es sich hierbei nur um eine gutgemeinte Regelung seitens des KpChefs handelte?!
Kann jemand zu diesem Sachverhalt irgendwas handfestes sagen?

mkG

OMLT

Ich kann nur folgende persönliche Erfahrungen Beitragen:

Rechtsanspruch auf Vollzeit BfD ab 30.06.15 und zurück gekommen aus dem Einsatz (also Landung in München) war am 21.06.15
Rest der Woche frei gemacht, nochmal kurz in der Einheit gewesen und dann direkt in den BfD gestartet. Kur, ENBS, 90/5, lief dann alles während des BfD.

Nicht Ideal aber ich wollte unbedingt nochmal mit meiner Einheit in den Einsatz.
Hoffe allerdings auch auf Übernahme zum BS daher bin ich etwas entspannter dahingehend. Aber von der von dir genannten Regelung habe ich noch nichts gehört.

Horrido

wolverine

Klingt ja auch schon komisch. Warum sollte man einen Soldaten zweiter Klasse schaffen, der zwar offiziell im Dienst ist aber nicht mehr einsetzbar? Und wenn, ist das allerhöchstens eine Empfehlung ohne Rechtsanspruch.
Was mich mehr wundert, sind die genehmigten BFD-Termine. Da hat doch der Chef mitgewirkt? Dann sollte er auch dafür sorgen, dass die stattfinden können. Auch das wird im Zweifel wohl zu Gunsten dienstlicher Belange gehen aber hier sollte er zumindest Einfluss nehmen und sein Möglichstes tun.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Papierberg

Sie haben vor dem Beginn des Rechtsanspruchs auf Freistellung vom militärischen Dienst für Berufsförderungsmaßnahmen gerade keinen durchsetzbaren Anspruch auf Teilnahme an schulischer und fachberuflicher Förderung zu Lasten ihrer militärischen Verpflichtungen. Dies gilt auch für Berufsorientierungspraktika. Nach § 4 Soldatenversorgungsgesetz sind dienstzeitbegleitende Förderungsmaßnahmen Ermessensleistungen auf die kein Rechtsanspruch besteht. Dass bestimmte militärische Dienstleistungen innerhalb einer Karenzzeit vor dem Rechtsanspruch nicht mehr stattfinden sollen, wäre zwar wünschenswert für die Betroffenen, dürfte aber genau das sein, was Sie selbst sagen: Ein Mythos.

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