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Zivile Laufbahn und Freelancer-Tätigkeiten?

Begonnen von FerdinantFuchs, 09. September 2015, 14:14:16

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FerdinantFuchs

Hallo zusammen,

bin gerade auf eine zivile Stelle im IT-Bereich aufmerksam geworden. Eigentlich wollte ich zukünftig als Freelancer arbeiten.
Nun meine Frage: Könnte ich neben dieser zivilen Stelle auch noch Freelancer-Tätigkeiten übernehmen, sofern ich Aufträge habe und die Zeit dafür finde? Oder ist es vielleicht sogar möglich freiberuflich bei der Bundeswehr zu arbeiten?

Vielen Dank schonmal!

F_K

Beamte / öffentliche Angestellte haben relativ strikte Auflagen bezüglich Nebentätigkeiten, mehr als 10 bis 20% der regulären Arbeitszeit noch zusätzlich arbeiten ist eher nicht genehmigungsfähig.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundeswehr sich die Problematik mit Scheinselbstständigen "antut" - größere Unternehmen beschäftigen daher nur Subunternehmen, die eine gewisse Mindestgröße haben (mehr als 10 Angestellte ..).

ulli76

Ich kenne das von der Bundeswehr eigentlich nur aus dem Bereich der Vertragsärzte.
Bei Soldaten werden Tätigkeiten mit nicht mehr als 8 Stunden/Woche recht problemlos genehmigt, solange der Dienst nicht darunter leidet und das Ansehen der Bundeswehr nicht geschädigt wird oder sonstige schwerwiegende Gründe dagegen sprechen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

FerdinantFuchs

Zitat von: F_K am 09. September 2015, 14:34:08
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundeswehr sich die Problematik mit Scheinselbstständigen "antut" - größere Unternehmen beschäftigen daher nur Subunternehmen, die eine gewisse Mindestgröße haben (mehr als 10 Angestellte ..).

Aber für den Aufbau ihrer Social Kanäle (Instagram etc.) wurde auch ein Freelancer beauftragt und der hatte keine 10 Angestellten.
War das dann ein Ausnahmefall oder wie kann ich das interpretieren?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Bei Dienstleistungsausschreibungen kann sich jeder bewerben, auch ein Mann Betriebe.
the rest is silence...

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

F_K

@ Andi:

Ja. Allerdings wird eine "zivile Stelle" eben nicht als Dienstleistungsprojekt ausgeschrieben - das war mein Punkt.

Fadingaway

#7
Hallo FerdinantFuchs!

Ich wüsste jetzt nicht, warum das nicht gehen sollte? Falls du das wirklich vorhast, kann ich dir nur empfehlen, eine Vermittlungsbörse für Freelancer zu nutzen, damit du nicht am Ende ohne Aufträge dastehst. Das wäre wirklich ärgerlich :/

Edit: Werbelink entfernt!

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