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Besoldungsfrage

Begonnen von Knut1234, 02. Juli 2015, 21:50:00

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Knut1234

Guten tag,

folgendes wir haben in unserer Dienstelle eine Soldatin die jeden Tag ca. 1 bis 1 1/4 Stunden weniger Dienst hat aufgrund der Öffnungzeiten des Kindergartens. Jetzt stellt sich mir die Frage ob Sie trotzdem ein anrecht auf volle Besoldung hat diese erhält Sie.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Knut1234

Ich möchte einfach nur wissen warum Sie für ca 24 Stunden weniger Dienst die volle Besoldung erhält wo ist dies niedergeschrieben ?!

KlausP

Fragen Sie den Vorgesetzten der Kameradin, der das genehmigt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

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Cherryblossom

A 2640/22 "Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften", Anlage 8.4
Grundsätzlich hat sie die Möglichkeit die wöchentliche (!) Arbeitszeit um eine Stunde zu reduzieren (gleiche Vorschrift, Ziffer 406), alles weitere wäre eine entsprechende Individualvereinbarung.

Rein sachlich müsste sie aber bei einer täglichen Verkürzung der Dienstzeit, diese fehlende Zeit wieder aufarbeiten. Ansonsten wäre Teilzeit eine Option.
Bei einer täglichen Verkürzung, ohne ein entsprechendes Nacharbeiten, sieht das mMn aber schon ein wenig halbseiden aus...  :-X

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