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Dienstunfähigkeit

Begonnen von Ziska89, 18. Mai 2015, 11:59:26

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Ziska89

Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen:
Bei meinem Mann wurde im letzen Jahr (april) ein bösartiger tumor im schultergelenk entdeckt. Dieser wurde vollkommen entfernt, er benötigte keine chemo oder dergleichen. Leider stellte sich danach der BwArzt quer und verschrieb ewig keine Reha... im september letzten Jahres begann er wieder den Dienst (dienst auf eigenem ermessen) Ewiges hin und her folgte und nach einem halben Jahr wurde das dienstunfähigkeitsverfahren eingeleitet. Ihm geht es jedoch wieder bestens... die reha bekam er viel zu spät erst im januar diesen jahres und ist seit dem dauerhaft kzh (alle 2 wochen erneuter schein und muss immer wieder zum bwarzt) heute war er bei einem facharzt über die bw welcher die dienstunfähigkeit bestehen lässt obwohl es ihm gut geht und er alles machen könnte. Die bw geht nur davon aus das der tumor wieder kommen könnte! Erst jetzt ein jahr später wird ihm gesagt das er nicht mehr brauchbar ist und 1 jahr nur ein ewiges hingahlte und hin und her und keiner fühlt sich verantwortlich dafür und erst jetzt viel zu spät sagt man ihm das und auch viel zu spät die reha... was hat er nun für Möglichkeiten. . Ist das die regel das soldaten mit bekämpften!! tumor einfach so raus geschmissen werden können? Und dann aber erst nach nem jahr mal was sagen??

KlausP

Im Laufe des DU-Verfahrens wird er mehrfach in schriftlicher Form angehört und kann seine Sicht der Dinge darlegen. Ich würde empfehlen, dass er sich mit seinem zuständigen Sozialdienst in Verbindung setzt. Der muss letztendlich sowieso hinzugezogen werden, aber er sollte es frühzeitig anschieben.

ZitatIst das die regel das soldaten mit bekämpften!! tumor einfach so raus geschmissen werden können?

Dazu muss ein Bw-Arzt was sagen, ich kann das nicht.

ZitatUnd dann aber erst nach nem jahr mal was sagen??

Ein DU-Verfahren wird erst eingeleitet, wenn die Herstellung der Verwendungsfähigkeit innerhalb eines Jahres nicht zu erwarten ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Zitat von: Ziska89 am 18. Mai 2015, 11:59:26
...ist seit dem dauerhaft kzh (alle 2 wochen erneuter schein und muss immer wieder zum bwarzt) heute war er bei einem facharzt über die bw welcher die dienstunfähigkeit bestehen lässt obwohl es ihm gut geht und er alles machen könnte.
Er kann "alles machen" und es geht ihm gut und trotzdem ist er seit geraumer Zeit "KzH"? Bin ich der einzige, den das verwirrt?!
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SGBunny

Zitat von: wolverine am 18. Mai 2015, 12:15:19
Zitat von: Ziska89 am 18. Mai 2015, 11:59:26
...ist seit dem dauerhaft kzh (alle 2 wochen erneuter schein und muss immer wieder zum bwarzt) heute war er bei einem facharzt über die bw welcher die dienstunfähigkeit bestehen lässt obwohl es ihm gut geht und er alles machen könnte.
Er kann "alles machen" und es geht ihm gut und trotzdem ist er seit geraumer Zeit "KzH"? Bin ich der einzige, den das verwirrt?!
Nein.
Auch die Tatsache das offensichtlich erst mit Start der Reha das KzH losging, vorher aber Dienst möglich war.

ulli76

Fangen wir mal ganz von vorne an: In welcher Laufbahn ist er überhaupt, wie viel Dienstzeit bisher, wie viel Dienstzeit ist noch planmäßig über?
Wo genau an der Schulter war das- Weichteile oder Knochen? Gibt es da nun irgendwelche Einschränkungen z.B. weil Strukturen fehlen?
Wenn er voll fit ist, warum dann Dienst nach eigenem Ermessen und noch Reha? Reha wird ja nur bei bestimmten Krankheiten gebraucht- in so einem Fall reicht evtl. ja auch normale Physiotherapie. Warum ist er seit der Reha kzH?

Wer hat das DU-Verfahren angestrebt? Die Truppenärzte machen das in der Regel nicht von sich aus, sondern entweder der Personalführer oder der Disziplinarvorgesetzte.

Also irgendwas kann an der Darstellung nicht so ganz stimmen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ziska89

Das verwirrt nicht nur euch sondern ist genau der springende Punkt der mich so zweifeln lässt das hier mächtig was schief läuft.
Erst "darf" er auf Arbeit bzw zum Dienst und macht alles mit inklusive Übungsplatz und dann ERST im Januar bekommt er noch eine Reha und ist seid dem mit einmal kzh! Was noch zu sagen ist, der Arzt der ihm ewig die Reha verweigerte und der der sie ihm Letztendlich dann doch verschrieben hat sind zwei verschiedene und der letztere war verwirrt warum er eben nicht eher eine bekam da es zu diesem Zeitpunkt eben noch deutliche Bewegungseinschränkungen gab... die Reha ist seid Ende Februar abgeschlossen darauf hin folgten noch zig Stunden für physio die er in dem Umfang nicht bräuchte... der Arzt stellte ihn dann wohl auf den Stand dienstuntauglich (6,6 wie er das immer nennt)
Mich verwirrt das ganze hin und her, erst kann er gehen dann nicht mehr, dann kzh und dann mit einmal muss er raus obwohl er wie bereits gesagt nichts mehr hat und er voll einsetzbar wäre in seinem momentanen Gesundheitszustand

Zur Laufbahn: Er ist nun seit 6 Jahren bei der BW ( 3 Jahre 2005-2008)  und Wiedereinstieg 2012 als Saz 12,
Er ist stuffz (fa) und bei den panzergrenadieren...

ulli76

#6
Ich befürchte, dass wir so nicht weiter kommen.
Er sollte mal genau mit seinem Arzt und seinem Chef sprechen und sich nochmal alles genau erklären lassen.

Ich denke ein Gespräch unter 8 Augen mit ihm, dir, dem Truppenarzt und seinem Chef ist auch nicht verkehrt.

Die Gesundheitsziffer wird eine VI 6 sein- Gradation VI (und damit nicht tauglich) in der Gesundheitsnummer 6 (Knochen). ABER: Eine VIer-Gradation führt nicht automatisch zur Ausmusterung. Allerdings ist es in seinem Fall ein Problem, dass er in einer infanteristischen Verwendung ist und das noch relativ früh in seiner Karriere. Die Gesundheitsziffer wird halt immer wieder zu Problemen führen- egal auf welchen Lehrgang er soll.
Kommen dann noch Bewegungseinschränkungen dazu, wird es tatsächlich schwierig.

Aber im Einzelfall muss man das eben besprechen, welche Möglichkeiten es gibt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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Ziska89

Ach ja es ist ein chondrosarkom gewesen also ein bösartiger Knochtumor des ersten Grades aber es wurde alles entfernt und er war somit "geheilt" und benötigte keine Chemotherapie... deshalb verstehe ich nicht weshalb er so Probleme damit bekommen soll weil ja gar nichts mehr ist... es wird immer nur davon geredet das er erst in 5 Jahren richtig gesund ist... geht es wirklich nur darum?? Das es ja wieder kommen könnte? Das finde ich so ungerecht einen "gesunden" raus schmeißen zu wollen weil er ja wieder daran erkranken KÖNNTE... Zu dem erwarten wir ein Kind und nun Steht man so plötzlich vor dem nichts und weiß nicht was aus ihm Wird... auch wenn seine Laufbahn nicht mehr möglich ist wie ihm gesagt worde hätte er bei der BW alles gemacht um eben bleiben zu können(Büro etc) da kann mir doch keiner sagen das er auch dafür nicht brauchbar ist wie soll er so zivil Arbeit bekommen wenn er über die BW Dienstunfähig ist dann nimmt ihn doch nirgends mehr ein Betrieb wenn da schon Sowas drin steht und nicht mal eine andere Option über die BW möglich war...

wolverine

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ulli76

Also nochmal von vorne:

Es gibt eine Musterungsvorschrift, die in einigen Punkten genau vorgibt, welche Gesundheitsziffer zu vergeben ist- in diesem Fall eben die VI6. Auch wenn der Tumor entfernt wurde. Das hat damit erst einmal nichts zu tun. In diesem Fall hat der Truppenarzt auch keinen Handlungsspielraum wenn er nach der Gesundheitsziffer gefragt wird.

Egal um welche Tauglichkeit es in der Zukunft geht (gerade bei einem FA steht ja noch der ein oder andere Lehrgang an, der eine Tauglichkeitsuntersuchung erfordert) wird diese Gesundheitsziffer Probleme machen.

Unabhängig davon besteht die Frage, was rein medizinisch noch dazu kommt- Bewegungseinschränkungen, Instabilität des Knochens, Wahrscheinlichkeit des Rezidivs.

Und unter diesen Aspekten muss man entscheiden, was man mit dem Soldaten macht.
Dazu muss man aber miteinander sprechen. Deswegen der Rat ein Gespräch unter 8 Augen zu führen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

Folgen Sie Ulli's Rat bzgl. eines Gepräches in sachlicher Runde,
wobei ich 10 Augen daraus machen ... und den Sozialdienst mit dazu bitten würde...

Dies aber schnellst möglich ... um zu wissen "wo die Reise hingeht..."

Vor diesem Gespräch empfehle ich auch das Lesen der grundsätzlichen Vorschriften!

Zu finden im IntranetBw > dort auf der Seite "Vorschriften-Online" unter dem Punkt "Regelungen":

A 1420/20 "Beendigung des Dienstverhältnisses einer Soldatin oder eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit"

A 1350/67 "Verfahren zur Beendigung des Dienstverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit"


Aber bitte nicht "selektiv" lesen ! Ich meine ... nicht nur das lesen was einem vermeintlich helfen könnte...!


Auszüge aus der A 1350/67:

"202. Liegt bei einer Soldatin bzw. einem Soldaten eine Gesundheitsstörung vor, die offensichtlich
zu einer Beendigung des Dienstverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit führen wird (z. B. offenkundige
Dauerschäden nach einem schweren Verkehrsunfall), kann der nächste Disziplinarvorgesetzte
vorschlagen, ein Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit (DU-Verfahren) einzuleiten.
201 Satz 2 bis 4 ist entsprechend anzuwenden.

203. Die Soldatin bzw. der Soldat ist umfassend zur Sache zu hören;
ihr bzw. ihm ist Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen
.

204. Die PersBSt prüft, ob die Soldatin bzw. der Soldat in einer anderen Verwendung
eingesetzt werden kann. Bei schwerbehinderten Soldatinnen bzw. Soldaten ist A-1300/46 Nummer
304 zu beachten.
Ist auf Grund der Verwendungseinschränkungen eine andere Verwendung
ausgeschlossen, schlägt sie, soweit sie nicht selbst für die Beendigung des Dienstverhältnisses
zuständig ist, der Entlassungsdienststelle die Einleitung des DU-Verfahrens vor."

und

"501. Kommt die Beendigung des Dienstverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit in Betracht, ist die
Soldatin bzw. dem Soldaten unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen, dass ihre bzw. seine
Zurruhesetzung bzw. Entlassung wegen Dienstunfähigkeit beabsichtigt ist. Sie bzw. er ist auf ihr bzw.
sein Recht, die Anhörung der Vertrauensperson gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 6 des
Soldatenbeteiligungsgesetzes – SBG – (VMBl 1997 S. 128) zu beantragen, hinzuweisen.

502. Die Entlassungsdienststelle beauftragt im Regelfall den nächsten Disziplinarvorgesetzten,
die Soldatin bzw. den Soldaten gemäß B 153, Nr. 7 zu der beabsichtigten Zurruhesetzung bzw.
Entlassung anzuhören.

Anlässlich der Anhörung sind der Soldatin bzw. dem Soldaten

• durch den Truppenarzt das Truppenärztliche Gutachten Blatt 1 und 2,
• durch den nächsten Disziplinarvorgesetzten die sonstigen tatsächlichen Feststellungen

zu eröffnen.

Der Soldatin bzw. dem Soldaten ist Einsicht in seine Gesundheitskarte zu gewähren.

503. Über die Anhörung ist eine Niederschrift mit einem Vermerk über die vollzogene Eröffnung
nach Absatz 2 zu fertigen. Auf Verlangen der Soldatin bzw. des Soldaten ist ihr bzw. ihm eine
angemessene Frist zur Abgabe einer Stellungnahme einzuräumen. Die Stellungnahme kann
mündlich zur Niederschrift abgegeben werden; wird sie schriftlich abgegeben, ist sie der Niederschrift
nach Satz 1 beizufügen."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Spätzleforces

Ich reaktiviere mal eben kurz diesen Thread:

Bei Krebs sollte auch die zuständige Schwerbehindertenvertretung (bei Ihm wahrscheinlich die Bezirksschwerbehindertenvertretung beim Kdo Heer) angesprochen werden. Bei den meisten Krebsarten ist ein Grad der Behinderung von 30 und mehr zu erwarten, wenn der Antrag denn gestellt wird. Während des Antragsverfahrens gilt der Antragsteller gem. Fürsorgeerlass (Regelung B-1473/3) als schwerbehindert.

Das bedeutet in diesem konkreten Fall: Die zuständige Schwerbehindertenvertretung ist bei jedem Schritt zu beteiligen wenn er den Antrag auf Feststellung einer Behinderung gestellt hat.

Bei einem DU-Verfahren (so es denn richtig gemacht wird) hat das BAPersBw zu beweisen, dass es keinen einzigen Dienstposten mehr gibt, den der Antragsteller besetzen kann. Und das wird regelmäßig sehr schwer.

F_K

@ Späzleforces:

Name ist Programm?

Der Mann der TE hat KEINEN Krebs mehr - daher ist völlig egal, wie Krebs als GdB eingestuft wird (wobei 30 und mehr nicht stimmt - ist immer individuell zu sehen).

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