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Uhr von steuer absetzbar?

Begonnen von D-Fire, 30. Juni 2015, 21:08:41

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D-Fire

Hi,

kann ich als SaZ eine Oudoor Armbanduhr von der Steuer absetzen?

Gruß

wolverine

#1
Hm, Verhältnis dienstlicher und privater Nutzung?! Und haben Sie mal Ihre individuelle Steuerquote berechnet?
Wenn Sie den Wecker nur kaufen um Steuern zu sparen, lassen Sie es bleiben. Wenn Sie ihn sowieso kaufen, reichen Sie es ein und warten einfach ab.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

BulleMölders

Ich werfe mal einen Blick in die Glaskugel:
Beantragt -> Antrag abgelehnt -> Einspruch -> Einspruch abgelehnt -> Klage -> Klage abgelehnt.

Ryan91

Wie bereits gesagt wurde. Können kann man vieles, ob es am Ende auch dem Wunsch entspricht ist eine andere Sache.
Mein Tipp: Sparen sie sich den Stress ;)

D-Fire

Die Uhr benötige ich ja so oder so. Überwiegend dienstlich. Wieso wird denn dann ein Laptop z.B. anerkannt wenn man diesen auch privat nutzen kann?

F_K

Ein Laptop wird für einen Soldaten in der Regel NICHT steuerlich anerkannt.

(Diejenigen Soldaten, die dienstlich einen Computer benötigen, bekommen diesen vom Dienstherrn gestellt - sogar ich).

BulleMölders

Zitat von: F_K am 01. Juli 2015, 08:35:07
Ein Laptop wird für einen Soldaten in der Regel NICHT steuerlich anerkannt.

(Diejenigen Soldaten, die dienstlich einen Computer benötigen, bekommen diesen vom Dienstherrn gestellt - sogar ich).
Das ist aber nicht nur bei Soldaten so. Mein Finanzamt gesteht mir auch keinen Computer zu, weil mir der Dienstherr einen stellt und ich mit einem privaten Computer auch gar nicht in das Behördeninterne Netzwerk hinein dürfte.

Ähnlich dürfte sich das auch bei Soldaten verhalten. Jeder IT-Admin würde sich die Haare raufen wenn nun jeder Zugang mit seinem privaten Computer in das Standortnetzwerk und in das Intranet-BW verlangen würde.
Damit ist Dienstlich mit einem privaten Computer nichts anzufangen und schon gibt es das Problem mit der Begründung der Dienstlichen Notwendigkeit.
Sollte es tatsächlich so sein, dass dienstlich kein Computer gestellt wird, aus welchen Gründen auch immer, ein Computer aber eine Arbeitserleichterung ist und man die Erlaubnis hat einen Privaten zu nutzen, dann stellt die Bundeswehr bestimmt eine schöne Bescheinigung über die Dienstliche Notwendigkeit aus.

dv_uffz

Mein Finanzamt hingegen erkennt die Ausstattung als Werbungskosten (Arbeitsmittel) an.
Hab mir letztes Jahr einen neue Rechnerausstattugn angeschafft (1200 €)

Bei mir wird eine 50% berufliche Nutzung anerkannt, so dass ich die 600 € über drei Jahre verteilt abschreiben kann.
Von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich...

InstUffzSEAKlima

Es gab vor Jahren mal die Möglichkeit, Privatrechner für Dienstzwecke einzusetzen, offenbar, wenn keine dienstliche HW verfügbar war und die private HW den Anforderungen genügte, aber dieser Rechner wurde dann plattgemacht und komplett nach dienstlichen Erfordernissen neu aufgesetzt, einschließlich lokaler Adminrechte, die dann natürlich auch nicht mehr beim Eigentümer der Rechners lagen. SW- und sicherheitsmäßig also kein Unterschied zu dienstlich gelieferter Rechnetechnik.

Elvis22

Sowohl Outdoor-Uhr (Suunto Vector für irgendwas um 180€), wie auch Laptop (2000€) wurden bei mir anstandslos anerkannt. Ohne irgendeine spezielle Verwendung im Büro oder ähnliches.

Allerdings ist das genauso wenig zu verallgemeinern wie Aussagen, dass es eben nicht anerkannt wird. Einfach mit einreichen wenn du es (überwiegend) dienstlich nutzt und abwarten. Was schlimmeres als ein "Nein" kann dir nicht passieren, solange du nicht versuchst das Finanzamt zu bescheißen...

D-Fire


wolverine

Zitat von: wolverine am 30. Juni 2015, 21:13:31
Wenn Sie den Wecker nur kaufen um Steuern zu sparen, lassen Sie es bleiben. Wenn Sie ihn sowieso kaufen, reichen Sie es ein und warten einfach ab.
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