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Urlaubsantrag - erst genehmigt, dann abgelehnt?

Begonnen von knck, 13. Juli 2015, 15:07:04

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knck

Moin,

folgendes: eigentlich wurde es bei uns immer so gehandhabt, dass ein Urlaub mit FvD unterbrochen werden konnte (z.B. Mo-Do EU; Fr FvD bzw. Überstunden) - dies ist nun unter neuer Führung nicht mehr der Fall. Schön und gut - so akzeptiert.

Nun habe ich für zwei Wochen Erholungsurlaub eingereicht, welcher auch genehmigt wurde. (27.07. - 10.08.2015). Kurz nach der Genehmigung, fiel mir ein, dass ich am 23.07. und 24.07. auch Urlaub benötige, da ich hier zu einem Festival wollte. Hab also nicht weiter nachgedacht und Donnerstags EU eingereicht und für Freitags FvD.

Bei der Abgabe der Urlaubsscheine habe ich nicht berücksichtigt, dass mein Erholungsurlaub am darauffolgenden Montag anfängt. Heißt: der Urlaub verlängert sich um 2 Tage, wird allerdings, gegen die Regelung, mit einem FvD unterbrochen.

Mein Chef bemerkte dies natürlich und sprach mich hierauf unverzüglich an und fühlte sich etwas verarscht. (Seine Worte) - na gut, kann ich irgendwo nachvollziehen.

Allerdings nun zum Problem: Ich schilderte ihm meine Ansicht hierzu und bot ihm, für den Freitag EU einzureichen. Hierzu war der Chef nicht bereit und ließ nun meinen kompletten Urlaub streichen.

Kurzum: Urlaub war genehmigt und einen Tag später wieder abgelehnt. Ich sehe hier in dieser Entscheidung keinen dienstlichen Zweck. Zumal das der einzige Zeitraum ist, in der meine BFD-Maßnahme (Ausbildung an Abendschule) nicht stattfindet und somit für mich der einzig wirkliche Zeitraum wäre, an dem ich dann Urlaub nehmen könnte.

Ist die Entscheidung vom Vorgesetzten so korrekt? Was kann ich tun, wenn nicht? Ein Gespräch mit dem Chef hat zu nichts geführt.


Bundeswehr ≠ Call Of Duty

wolverine

Um genehmigten Urlaub zu widerrufen bedarf es zwingender dienstlicher Gründe. Und wenn ein Soldat sich ungerecht behandelt fühlt, ist das formelle Rechtsbehelfsmittel die Wehrbeschwerde.
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knck

Zitat von: wolverine am 13. Juli 2015, 15:09:31
Um genehmigten Urlaub zu widerrufen bedarf es zwingender dienstlicher Gründe. Und wenn ein Soldat sich ungerecht behandelt fühlt, ist das formelle Rechtsbehelfsmittel die Wehrbeschwerde.

Hab ich mir gedacht. Allerdings existiert dieser Urlaubsantrag einfach nicht mehr. Ich sitze zwar selbst im GeZi und weiß daher, dass er genehmigt wurde, war dann aber für den Rest der Woche in einer andere Tätigkeit eingesetzt und mein Gezi-Kamerad weiß nur, dass der Antrag widerrufen wurde, aber der Antrag an sich ist nicht mehr zu finden. Komischerweise nur genau dieser.

Hier fehlt mir nun also die Beweislage.


Bundeswehr ≠ Call Of Duty

wolverine

Dann stellen Sie ihn halt neu: entweder wird er genehmigt oder aus zwingenden dienstlichen Gründen abgelehnt. Ändert sich doch nichts.
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