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Vom Offz zum Fw

Begonnen von Fliegerhorst, 31. Juli 2015, 13:04:20

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Fliegerhorst

Guten Tag Kameraden,

ist es möglich die Beförderung zum Leutnant abzulehnen, sodass man Oberfähnrich bleibt und dann evtl. wieder in der Fw-Laufbahn wechseln kann? Natürlich vor dem Wechsel in die Offzlaufbahn in der Fwlaufbahn gewesen.
Danke.

MkG

Elvis22

Nein, ein Wechsel aus einer höheren in eine niedrigere Laufbahn ist nicht vorgesehen und auch nicht möglich.

Niederbayer

Kannte an der UniBw M einen Fall Fähnrich zu Feldwebel.
Und soweit ich weiß gibt es hier im Forum einen ehem. OFw (OA), der in die Fw-Laufbahn zurückgegangen ist.
Aber sicherlich Einzelfälle mit guter Begründung.

Marc

Richtig, das ging bei mir aber nur, solange ich OFw (OA) war. Ab Beförderung zum OFR wäre die Rückstufung nicht mehr möglich gewesen (Stand 2014, Heer).

Ralf

Sprechen wir über die Laufbahn Offz Truppendienst?
Dann ist eine Rückstufung nur möglich, wenn man aus der Lfb kommt (vgl. ZDv 20/7 Nr. 609), also z.B. als Fw zur Lfb OffzTrD zugelassen wurde, dann könnte man auch noch als OFähnr zurück und wird HptFw.

Zitat von: Marc am 31. Juli 2015, 14:44:19
Richtig, das ging bei mir aber nur, solange ich OFw (OA) war. Ab Beförderung zum OFR wäre die Rückstufung nicht mehr möglich gewesen (Stand 2014, Heer).
Das bezweifel ich, weil es gegen die ZDv 20/7 verstoßen würde.

Und ja, ich kenne auch welche, die im untersten DstGrd als OA TrD eingestellt wurden und nach Scheitern im Studium Feldwebel wurden. das macht es aber trotzdem nicht erlasskonform.
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ulli76

Weisst doch wie´s is. Beide Seiten stimmen zu, Bedarf ist da, bevor der DP unbesetzt bleibt...
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

Wenn sich der PersFhr darauf einlässt und ein Dienstvergehen begeht muss ich da ja nicht gutheißen. Dieser Passus wurde ja bewusst und nicht umsonst aufgenommen. Der Erlassgeber hat sich damals etwas dabei gedacht.
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Elvis22

Zitat von: Ralf am 31. Juli 2015, 15:00:44
Sprechen wir über die Laufbahn Offz Truppendienst?
Dann ist eine Rückstufung nur möglich, wenn man aus der Lfb kommt (vgl. ZDv 20/7 Nr. 609), also z.B. als Fw zur Lfb OffzTrD zugelassen wurde, dann könnte man auch noch als OFähnr zurück und wird HptFw.

Aus Interesse, da du dich ja in der Angelegenheit auszukennen scheinst: Wenn es in diesem Fall möglich sein soll, wie verhält es sich denn bei einem Wechsel aus der Laufbahn FachUffzAllgFD --> OffzTrD --> FachUffzAllgFD. So lange der Dienstgrad SU (OA) noch geführt wird, müsste demzufolge ja auch hier eine Rückführung theoretisch möglich sein. Oder bezieht sich das was du schreibst ausschließlich auf den Wechsel Feldwebel --> Offz?

Wie gesagt: Reines Interesse. Falls zu OffTopic gerne auch per pn.

Ralf

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Elvis22

Das ist interessant... Genau das Thema habe ich nämlich schon durch und nach mehreren hundert Euro Anwaltskosten im Endeffekt einen 6-Seitigen Ablehnungsbescheid des BMVg erhalten, in dem mir erklärt wurde, dass genau dies nicht möglich sei.

Mittlerweile hat sich das Thema ja eh erledigt, aber die von dir verlinkte Passage aus der ZDV werde ich mir wohl doch mal zu Gemüte führen...

Andi

Ansonsten gibt es da immernoch das Soldatengesetz mit seiner speziellen Möglichkeit der Rückführung in die ursprüngliche Laufbahn, aber ob man diesen Weg bewusst einleiten will... ;)
the rest is silence...

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Elvis22

Zitat von: Andi am 31. Juli 2015, 17:37:22
Ansonsten gibt es da immernoch das Soldatengesetz mit seiner speziellen Möglichkeit der Rückführung in die ursprüngliche Laufbahn, aber ob man diesen Weg bewusst einleiten will... ;)

;D

Selbst darauf wurde ich seinerzeit in der Ablehnung hingewiesen:

ZitatGemäß § 54 Abs. 4 Satz 2 wd 3 des Soldatengesetzes (SG) soll u.a. ein OA, der sich nicht zum Offz eignet, entlassen werden. Ist er zuvor in einer anderen Laufbahn verwendet worden, soll er nicht entlassen werden, sondem in diese zurückgeführt werden, soweit er noch einen dieser Laufbahn entsprechenden Dienstgrad führt.
Voraussetzung für Ihre Rückführung in die Laufbahn der FachUffzeAllgFD ist Ihre Nichteignung zum OffzTrD. Diese liegt jedoch nicht vor, [...]

Aber wie du schon sagst: Das ist dann eher doch nicht der Weg der Wahl  ;)

Ralf

Zitat von: Elvis22 am 31. Juli 2015, 17:02:48
Das ist interessant... Genau das Thema habe ich nämlich schon durch und nach mehreren hundert Euro Anwaltskosten im Endeffekt einen 6-Seitigen Ablehnungsbescheid des BMVg erhalten, in dem mir erklärt wurde, dass genau dies nicht möglich sei.

Mittlerweile hat sich das Thema ja eh erledigt, aber die von dir verlinkte Passage aus der ZDV werde ich mir wohl doch mal zu Gemüte führen...
In der der Anlage 5 steht:
Offiziere
TrD zu Msch TrD
Fhj in die Lfb allg. FD
Fähnr – OFähnr in die Lfb TrD
Vom SU (OA) steht in der Tat nichts, wenn mans genau liest. Vielleicht war das die Begründung, obwohl es gem. Nr. 609 nicht ausgeschlossen ist.
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Elvis22

Ich werde mich da bei Gelegenheit nochmal genauer schlau machen. Das interessiert mich jetzt doch sehr...
Aber schönen Dank erstmal!

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