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Bekomme ich Kindergeld nachgezahlt ?

Begonnen von Drehflügler, 28. August 2015, 18:03:11

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Drehflügler

Guten Tag Kameraden,

Ich trat am 30.10.2013 in der Bundeswehr meinen freiwilligen Wehrdienst an, welchen ich 21 Monate, bis zum 30.06.2015 verrichtete um danach am 01.07.2015 zum SAZ15 OA ernannt zu werden.
Nun wollte ich (bzw. meine Eltern wollten) meinen Kindergeldanspruch für die 21 Monate FWD geltend machen und reichten alle Unterlagen (Dienstantrittsaufforderung, Versetzung in die Stammeinheit) bei der Familienkasse ein.
Als Antwort bekamen wir, dass nur 4 Monate des FWD berücksichtigt werden. Kann ich diese Entscheidung anfechten ? Ich würde mich dabei auf dieses Urteil berufen:

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 3.7.2014, III R 53/13
"In Berufsausbildung befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft darauf vorbereitet."


In meinem Dienst auf einem Fliegerhorst, habe ich mich ja auf die Laufbahn/Beruf als Luftwaffenoffizier vorbereitet. Sieht das die Familienkasse anders?

Danke für alle Antworten,

MkG,
Drehflügler

ulli76

Nein, der Dienst als FWDL bereitet nicht auf den Dienst als Offizier vor.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

BulleMölders

Zitat von: Drehflügler am 28. August 2015, 18:03:11
Kann ich diese Entscheidung anfechten ?

Natürlich können Sie diese Entscheidung anfechten. Wie und wo sollte in der Rechtsmittelbelehrung des Bescheides stehen.
Ob die Anfechtung von Erfolg gekrönt ist, ist eine andere Sache.

weilisso

Kindergeld ist doch Einkommensunabhänig ?
Ich kriege auch noch Kindergeld, mit 20 und befinde ich mich auch in der Offizierslaufbahn..

KlausP

Ja, das ist ja auch richtig, weil Sie als OA noch in der Ausbildung zum Offizier sind. Der Freiwillige Wehrdienst vor der Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ (denn damit wird man ja erst Anwärter) gehört aber nicht zur Offizierausbildung. Und genau das wollte der TE wissen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Zitat von: Drehflügler am 28. August 2015, 18:03:11
Als Antwort bekamen wir, dass nur 4 Monate des FWD berücksichtigt werden. Kann ich diese Entscheidung anfechten ?

Wie denn nun genau? Wollte das Amt wirklich die FWD Zeit anerkennen? Die ist nämlich nicht anerkennungsfähig, wird aber verlängernd hinten an den möglichen Anspruchszeitraum dran gehängt.
Die Zeit als OA ist dann aber wieder voll anerkennungsfähig.

Gruß Andi
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