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Steuererklärung - Nachhilfe absetzen?

Begonnen von Bumblebee, 02. September 2015, 21:22:51

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Bumblebee

Guten Abend,

Ich bin zur Zeit im OA-Grundpraktikum fürs technische Studium und nehme nebenher noch bei einer Mathe-Lehramts-Studentin Nachhilfe. Das kostet natürlich Geld, und das würde ich gerne bei der Steuererklärung absetzen.
Mein Argumentationsansatz wäre Folgender: Mein Auftrag auf absehbare Zeit ist es, mein LRT-Studium zu bestehen. Um diesen zu erfüllen (=zu dienstlichen Zwecken) nehme ich die Nachhilfe in Anspruch. Dementsprechend ist die Nachhilfe, ähnlich wie Kugelschreiber und Papier, ein Gut welches ich für meinen Dienst brauche und zählt somit zu den Werbungskosten.

1) Liege ich da richtig?
2) Was ist bei der Quittung zu beachten? Mein Ansatz wäre: Fhj. Dosenkohl hat für X Euro bei mir Mathe-Nachhilfe genommen. Reicht das?

Beste Grüße,
Adrian

dunstig

Kann ich mir kaum vorstellen. Man bekommt im Studium kostenlos so viele Hilfsmaterialien und notfalls kostenlose Extrastunden an die Hand, dass ich sowas als zusätzlichen Firlefanz abstempeln würde. Zumal Mathe auf Lehramt und Mathe für einen ingenieurwissenschaftlichen Studiengang sich nochmal erheblich unterschieden.

Aber ich bin kein Experte für Steuerrecht und vielleicht liege ich da mit meiner Einschätzung daneben.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

ulli76

Versuch´s halt einfach. Wenn das Finanzamt ablehnt, kannst immernoch überlegen, wie du Widerspruch einlegst.

Du solltest aber beachten, dass ihr evtl. wegen Schwarzarbeit Ärger bekommt. Da solltest du dich vorher gründlich informieren bevor du es in der Steuererklärung angibst.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

BulleMölders

Wer nichts beantragt bekommt nichts.
Das Finanzamt wird dann im Einzelfall entscheiden und wenn einem die Entscheidung nicht gefällt, dann kann man immer Rechtsmittel einlegen.

Allerdings würde ich zu einer richtigen Rechnung über den gezahlten Betrag raten, denn so eine lapidare Quittung geht meistens schwer durch.

Denn der Grundsatz im Steuerrecht ist, wenn jemand etwas in seiner Steuererklärung als Ausgaben angibt, muss irgendwo anders jemand diesen Betrag als Einnahmen angeben, die dann eventuell zu Steuern führen.
Und damit so etwas auch überprüft werden kann, gibt es das probate Mitte der Kontrollmitteilung.

Andi

Kann unserem Steuerexperten Bulle nur zustimmen.

Ich sehe schon ganz klare Indizien, dass wir es hier mit eindeutigen Werbungskosten zu tun haben, denn die Ausgaben dienen ja einem reinem der Berufsausübung geschuldeten Zweck.
Was ich mir aber kaum vorstellen kann ist, dass die Nachhilfe gebende Person ein angemeldetes Gewerbe betreibt und Rechnungen inklusive Rechnungsnummern ausstellt und genau da dürfte das Problem liegen. Wenn es sich hier aber tatsächlich wider erwarten um eine gewerbetreibende Person handelt und eine Rechnung erstellt wurde, dann einfach als Werbungskosten in der Steuererklärung aufführen und schauen was passiert.

Gruß Andi
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