Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

46 Stunden Woche - Ausnahme?

Begonnen von knck, 17. September 2015, 13:32:30

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

knck

Hallo,

Vor 2 Wochen am Samstag haben wir auf der schiessbahn als Funktioner gedient, hierfür gibt es einen Befehl, als auch einen aussagekräftigen Sonderdienstplan.

Nun haben wir die ganz normale Woche gedient (bis freitags 11:30) und Samstag von 07:00-16:00 und unser Chef möchte uns lediglich 6 Stunden FvD gutschreiben, da wir erst die 46 Stunden voll machen müssten.

Nun habe ich gehört, dass es eine Regelung gibt, die besagt, dass Dienst am Wochenende 1:1 gutgeschrieben wird.

Allerdings kann ich dies nicht prüfen, da ich momentan keinen PC-Zugang habe. Weiß da jemand was genaueres?


Bundeswehr ≠ Call Of Duty

Dominikx

Zitatf) Für Dienst an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie an Heilig Abend und an Silvester erfolgt jeweils eine auf den einzelnen Tag berechnete stundenweise Freistellung vom Dienst im Verhältnis 1:1, soweit die wöchentliche Rahmendienstzeit von 46 Stunden überschritten wird. Es werden jedoch höchstens 10 Einzelstunden pro Tag ausgeglichen. Bei Diensten von Werktagen auf Wochenenden und gesetzliche Feiertage bzw. von Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen auf Werktage wird die Berechnung des Ausgleichs durch jeden Tageswechsel begrenzt.

ToMA

Die Änderung der Vergütung für Mehrarbeit (über die 41-Stunden-Woche) erfolgt erst ab 01.01.2016.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -