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Meldepflicht !? Konsequenzen?

Begonnen von Igor187, 12. Oktober 2015, 11:04:23

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Igor187

Habe eine Frage zur Meldepflicht!
Und zwar wurde ich im Februar dieses Jahr geblitzt und mir droht ein FahrSpeere, bin dagegen vorgegangen vor Gericht, die Richterin war nicht abgeneigt diese Speere zu streichen wenn sie eine Vorlage von meiner Dienststelle bekommt das ich als Kraftfahrer eingesetzt bin!

Frage ist jetzt, kann es Konsequenzen für mich haben wenn ich jetzt zum Chef gehe und ihm um diesen drei Zeiler frage , da ich es ja eventuell schon melden hätte müssen!!!
Aber bisher war nur das Gericht ,ohne eine Strafe oder sonst was , das steht also alles noch aus!
Noch bin ich ja in dem Besitz meines Führerscheines !!!

KlausP

Bisher müssen Sie gar nichts melden. Erst, wenn Ihnen als Militärkraftfahrer der zivile Führerschein entzogen wurde, müssen Sie das melden, weil Sie dann auch mit dem Dienstführerschein nicht mehr fahren dürfen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Igor187

Ok gut zu wissen!
Könnte ich meinen Chef fragen sowas zu schreiben oder eskaliere ich das irgendwie hoch bei der Bundeswehr damit !?

F_K

Was Sie können, kann von hier aus nicht beurteilt werden - wenn Sie die Fahrsperre vermeiden wollen, sind die Optionen wohl begrenzt.

Wenn Ihr Chef einen Grund für die Bescheinigung wissen möchte ... sind Sie wohl eine Antwort schuldig.

MMG-2.0

@KlausP:

Interessant, Du hast Ahnung was eine FahrSpeere ist!? .-/

Igor187

Ja frage ist ob die Bundeswehr sowas ausstellen darf für meinen Führerschein oder ob da Probleme auf mich zu kommen könnten,wenn ich es sozusagen öffentlich mache

markxxx6

Wieso sollte dein Chef kein Schreiben ausstellen dürfen, das bescheinigt das du als Kraftfahrer eingesetzt bist.Und wie Klaus schon gesagt hast du hast gegen keine Meldepflicht verstoßen also warum sollte es Konsequenzen geben?

KlausP

Das ist doch Ihre Entscheidung. Sie haben zwei Pptionen:

1. Sie bitten Ihren Chef um die Ausstellung von dem Schreibeschriebs und der will dann natürlich wissen wozu Sie den brauchen - also müssen Sie die Hosen runterlassen und ihm die Angelegenheit beichten.
2. Sie bitten Ihren Chef nicht und das Gericht verfügt den Entzug des Führerscheins. Das müssen Sie als MKF wiederum Ihrem Chef melden.

Die Entscheidung liegt bei Ihnen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pericranium

Wie man sieht: melden muss er es so oder so  ;D
Option 1 wäre dann wohl besser, weil er so die Chance hat, den Führerschein behalten zu dürfen.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MMG-2.0


KlausP

Zitat von: MMG-2.0 am 12. Oktober 2015, 13:43:59
Zitat von: ulli76 am 12. Oktober 2015, 13:40:41
Es heisst übrigens Sperre bzw. Fahrsperre und Dreizeiler.
Darum meine Frage an KlausP. ;)

Man muss auch mal über solchen Dingen stehen. Im Normalfall spring ich ja schon auf sowas an, aber heute ist Montag und ich hab meinen Sozialen ...  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

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