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Studium als größte Hürde?

Begonnen von ETNW, 02. März 2014, 11:27:50

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KHM

Der "3-Jahres-Plan" ist mW zur Verdeutlichung vorgesehen, um zu zeigen, was von wo nach wo verlegt wird.

Ausnahmen gibt es aber, z.B. für Kameraden, für die kein Master geplant ist, aber auch die ziehen mW nach Möglichkeit das Studium schnellstmöglich durch.
Weiterhin kann man sich "entschleunigen" lassen, wenn eine Masterzulassung nicht zu erreichen ist, wie genau das abläuft, kann ich aber nicht sagen.

KHM

Nachtrag, entschuldigt den Doppelpost:

Sich zu entschleunigen ist nicht das Ziel und führt möglicherweise zu späteren Nachteilen!

Siehe Ralf.

Zitat von: Ralf am 02. März 2014, 21:50:57
Von daher..."einfach" mal seinem Auftrag nachkommen und sich auf den Hosenboden setzen und sein Studium in der Regelstudienzeit bestehen.

DerTommy86

Zitat von: KHM am 03. März 2014, 00:33:17
... z.B. für Kameraden, für die kein Master geplant ist...

Sowas gibt's mittlerweile?

Ralf

Es gibt auch reine BA Studiengänge.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Elektra

In den universitären Studiengängen ist der Master-Abschluss der Regel-Abschluss, den man anstreben sollte.
Mindestens in den Ingenieur-Studiengängen ist das auch an zivilen Universitäten so.
Die Studiengänge an den Bundeswehruniversitäten sind Intensivstudiengänge.
Für Studierende, die mit den Anforderungen schlecht zurechtkommen, gibt
es an der Helmut-Schmidt-Uni (also der Hamburger Bw-Uni) die Möglichkeit,
den Bachelor statt in sieben Trimestern  (also 2 1/4 Jahren) erst nach 3 Jahren
abzuschließen. Das entspannt das Studium, allerdings kann man dann im direkten
Anschluss kein Master-Studium mehr beginnen.
Um in den Genuss der "Verlängerung" des Bachelor-Studiums zu kommen, ist es
allerdings wichtig, nicht schon zu Beginn des Studiums in einem Pflichtmodul in drei Prüfungsversuchen
(im Abstand von meist etwa 3 Monaten) hintereinander nicht zu bestehen, was zum
endgültigen Nichtbestehen führen würde.

An der Münchner Uni gibt es ähnliche Regelungen.

Unabhängig davon gibt es Fälle, in denen Studierende nach Ablauf
des ersten Studienjahres wieder "von vorne" anfangen, also dieses
wiederholen. Die Genehmigung dazu wird nicht von der Universität allein
ausgeprochen, sondern ist eine Personalentscheidung der Bw.
Bei der Wiederholung, werden bereits vergebene (nicht bestandene)
Prüfungsversuche auch nicht gelöscht. Wer also
beim ersten Anlauf in einer Prüfung einmal nicht bestanden hat und
z.B. infolge einer Krankheit ein Jahr später wieder "von vorn" beginnt,
hat dann nur noch zwei statt wie ursprünglich drei Prüfungsversuche.
Umgekehrt muss eine Prüfung, die im ersten Studienjahr schon
bestanden wurde, bei einem Neustart im Folgejahr nicht nochmals
bestanden werden.

dunstig

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Auch erschwert das Setzen von Absätzen nach jedem Halbsatz das Lesen Ihres Textes erheblich.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck