Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Krankenkasse melden?

Begonnen von Monte1919, 22. Dezember 2015, 09:37:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Monte1919

Guten Morgen liebe Leute,

Ich komme heute mal mit folgender Situation zu euch:

Ich beginne am 04.01.2016 meinen Dienst als Soldatin auf Zeit, habe aber vom Einplaner keinerlei Informationen bekommen, wie das mit meiner Krankenkasse läuft.
Ich bin derzeit über meine Mutter gesetzlich versichert und habe vorher studiert; ergo entfällt für mich das Schreiben für den Arbeitgeber.

Muss ich meiner Krankenkasse jetzt sagen, dass Ich ab Januar zur Bw gehe oder erst nach Ablauf meiner Probezeit?

(Ich bin keine Eignungsübende!)

Meine Pflegepflichtversicherung habe ich bei der DeBeKa, genau wie die kleine Anwartschaft.

Liebe Grüße,
Monte :)

Fachdiener

Teile Deiner Krankenkasse schriftlich mit, dass Du ab 01.01.2016 freie Heilfürsorgeempfängerin bist. Dieses belegst Du mit Deinem Dienstantrittsbescheid vom Einplaner.


KlausP

Zitat von: Fachdiener am 22. Dezember 2015, 09:44:37
Teile Deiner Krankenkasse schriftlich mit, dass Du ab 01.01.2016 freie Heilfürsorgeempfängerin bist. Dieses belegst Du mit Deinem Dienstantrittsbescheid vom Einplaner.

Auch, wenn Sie es noch hunderte Male wiederholen wird es nicht richtiger. Soldaten haben keine freie Heilfürsorge sondern eine Rechtsanspruch auf unentgeltliche truppenärztlicher Versorgung. Zu Unterschieden sollten Sie vielleicht mal eine Suchmaschine bemühen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ Fachdiener:

Zitatfreie Heilfürsorgeempfängerin

NEIN.

Die TE erhält UTV (unentgeltliche truppenärztliche Versorgung - Google bitte die Unterschiede).

Ansonsten ist aber Dein Ratschlag zielführend.

Fachdiener



Varioflex

Und bei der Pflegeversicherung darauf achten, das es keine Zusatzversicherung ist. Ein Kamerad hatte das erst vom Kommando nach ärger erfahren.

Monte1919


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau