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Hilfe Offizierscasino

Begonnen von Simon___, 26. Dezember 2015, 18:46:03

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Simon___

Guten Tag,

Ich mache zurzeit einen FDWL von 11 Monaten habe aber danach vor mich als SaZ zu verpflichten, problem aber dabei ist die Tätigkeit in meinem FWDL ich bin frisch von der Grundausbildung raus und in meine Stammeinheit versetzt worden. So die Leute sind alle total nett und freundlich drauf. Ich habe zurzeit Weihnachtsurlaub und nach dem Weihnachtsurlaub soll ich meinen dienst im Offizierscasino leisten aber darauf habe ich total keine Lust ich bin zum Bund gegangen um ein bisschen was zu sehn und nicht um Essen zu verteilen. Ich habe zu meinem Spieß bereits gesagt das ich mir das nicht vorstellen kann aber er meine nur darauf "Ja sieh es dir doch einfach mal an". Klar dort hat man mehr freite Tage aber das ist nicht mein Ziel. Kann man irgendwas machen damit man da doch nicht hin muss? Mit jemand anderen tauschen ist leider auch nicht möglich :/ hat jemand vil. Erfahrung damit? oder kann mir einen Ratschlag geben. Danke


Mfg
Simon

funker07

Ich weiß gerade nich, in welchem Erlass das steht, aber der Dienst im Kasino kann/darf nicht befohlen werden.

dunstig

Kein Tipp, aber mal ganz realistisch: Als FWDL 11 bekommt man von der Bundeswehr nichts zu sehen. Da wird man genau da eingesetzt, wo man gebraucht wird. Daher in Zukunft besser mit realistischen und nicht mit Wunschvorstellungen durchs Leben gehen. ;)
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

Als Ordonnanzen in Offz-/Uffz-Betreuungseinrichtungen sind ausschließlich Freiwillige einzusetzen, das bedeutet, dass man Sie nicht gegen Ihren Willen dort einsetzen darf.

Zitat von: funker07 am 26. Dezember 2015, 18:51:22
Ich weiß gerade nich, in welchem Erlass das steht, aber der Dienst im Kasino kann/darf nicht befohlen werden.

Im "Ordonnanzenerlass"
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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