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Arbeitgeber fristgerecht über meine Eignungsübung informieren

Begonnen von xzero, 10. Januar 2016, 22:41:55

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xzero

Moin,

vor wenigen Tagen hatte ich nun endlich meinen Bescheid zur Eignungsübung  zum 4.07.16 in der Post:)

Nun Stellt sich mir die Frage .. wann muss ich meinen Arbeitgeber über diese fristgerecht informieren?

Kann mir da vllt jemand weiterhelfen?

Bin ich in der Pflicht Ihn sofort darüber zu Informieren oder gilt auch da

"§ 1 Arbeitsverhältnis bei Einberufung"
Der Beginn der Eignungsübung ist dem Einzuberufenden und seinem Arbeitgeber mindestens vier Wochen vor Übungsbeginn mitzuteilen; die Frist kann mit Zustimmung des Einzuberufenden und seines Arbeitgebers verkürzt werden.

???

oder jetzt schon nach erhalt meines Schreibens ?

KlausP

ZitatNun Stellt sich mir die Frage .. wann muss ich meinen Arbeitgeber über diese fristgerecht informieren?

Wenn Sie den Bescheid erhalten. Ab dem Moment, zu dem Sie den Bescheid vorlegen, gelten auch die Festlegungen des Eigungsübungsgesetzes.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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