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FWD Verpflichtung bei möglicher vorzeitiger Kündigung

Begonnen von Wizzle, 03. Februar 2016, 17:31:32

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Wizzle

Hallo,

ich bin 19 Jahre alt und werde voraussichtlich im Herbst mit dem Studium beginnen.
Sehr gerne würde ich die Zeit bis zum Studienbeginn mit einem Freiwilligen Wehrdienst überbrücken.
Da der nächstmögliche Einstellungstermin im April ist, sind jedoch für mich nur 6 Monate Zeit für den Wehrdienst. (Studienbeginn im Oktober)

Mir ist klar, dass die Mindestdauer des FWD 7 Monate beträgt, ich jedoch vorher durch die Probezeit jederzeit kündigen kann.
Ich habe daher vor, mich für einen FWD zu verpflichten und gegen Ende des sechsten Monats zu kündigen. Diese Möglichkeit habe ich bereits von anderen Leuten mitbekommen.

Meine Frage lautet daher: Soll ich mich für 7 Monate verpflichten, um dann einfach den letzten Monat auszulassen? Oder ist es sinnvoller, sich für eine längere Zeit (z.B. 23 Monate) zu verpflichten?

In beiden Fällen könnte ich innerhalb von 6 Monaten kündigen und mein Studium beginnen. Sollte ich mich jedoch für eine längere Zeit verpflichten, könnte es sich auf die Verwendung auswirken (im positiven Sinne) und mir bleibt die Option, doch für eine längere Zeit bei der Bundeswehr zu bleiben, sollte es mir dort gefallen.

Kann mir da jemand einen Tipp geben? Wie sind eure Meinungen?

Vielen Dank im Voraus

KlausP

Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass Sie zum April eingestellt werden, wenn Sie sich noch nicht mal beworben haben (wovon ich nach Ihrem Text mal ausgehe). Dann dürfen Sie aber keine Ansprüche an eine bestimmte Verwendung und an einen bestimmten Standort stellen, dann kann das vielleicht klappen.

Zu dem Rest schreib ich lieber nichts, sonst geht mir der Hut hoch ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Letztendlich ist das eine sehr Ich-bezogene Sicht. Die Streitkräfte haben Bedarf an Soldaten auf Dienstposten, eine Kündigung reißt immer ein Loch und andere müssen die Arbeit mitmachen. Mit dem Vorsatz sich dann noch für eine Verwendung, die für 23 Monate ausgeschrieben ist, zu bewerben, setzt dem Ganzen noch mal eine Spitze drauf.
Wenn du überhaupt diese Klamotte so durchziehen willst (und damit nur Kosten und keinen Nutzen produzierst), dann entscheide dich für die 7 Monate. Verlängern kannst du dann immer noch, aber so ist das Loch nur 4 Wochen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

BulleMölders

Ralf hat alles wichtige zu der Frage gesagt und bevor es hier unschöne Kommentare zum Egoismus des TE gibt mache ich mal dicht!