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Arbeitsvertrag vor Dienstantritt

Begonnen von thunder92, 08. Dezember 2016, 14:13:16

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thunder92

Hallo,

ich trete am 01.06.17 meinen Dienst an, bin gerade aber in einem befristeten Arbeitsverhältnis dessen Vertrag bis zum 30.06.17 geht. Mein Chef ist der Meinung, dass er mich nicht vorher gehen lassen kann. Ist mein Arbeitgeber dazu verpflichtet den Vertrag aufzuheben wenn ich Wehrdienst leiste?


Tommie

Wie das rein rechtlich ist, weiß ich nicht, aber was will er denn machen, wenn Sie ab dem 01.06.2017 nicht mehr zur Arbeit erscheinen ;) ?Vermutlich wird er Sie dann kündigen ;) !

Tommie

Ach ja, Sie sollten sich vor allen Dingen einmal diesen Fred zu Gemüte führen, in dem es dann schon konkreter wird:

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=56681.0

thunder92

Ich könnte natürlich einfach sagen dass ich nichtmehr komme und dadurch fristlos gekündigt werde, aber ich habe Angst dass dann evtl. Schadenersatzforderungen auf mich zukommen könnten  :( habe schon von ähnlichen Fällen gehört

Tommie

Haben Sie sich einmal den verlinkten Threat zu Gemüte geführt und die darin enthaltenen Links angeklickt, gelesen und verstanden?

Vorher bringt es nichts, mit Ihnen weiter zu diskutieren, weil aus den gründen, die dort in den Gesetzestexten enthalten sind, genau das nicht passieren darf, weil sich sonst der Arbeitgeber ein richtig großes Loch ins Knie schießt!

thunder92

Entschuldigung, die Links im Thread hab ich übersehen. Das hilft mir weiter, danke!

marsupilami

Ich bin zufällig in einer ähnlichen Situation. Mein Dienstantritt liegt 2 Monate vor dem Ende des befristeten Arbeitsvertrages in dem keine ordentliche Kündigung möglich ist. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, reiche ich einfach vor Dienstantritt die Kündigung zusammen mit dem Einberufungsbescheid ein und dann "ruht" das Arbeitsverhältnis (ArbPlSchG §1) bis der Vertrag endet und damit bin ich rechtlich aus dem Schneider. Ist das so richtig?  ???

KlausP

Nein, Sie reichen überhaupt gar keine Kündigung ein, Ihr Arbeitsverhältnis ruht Kraft Gesetz und es wird auch Kraft Gesetz nicht über den ursprünglichen Zeitraum hinaus verlängert. Lesen Sie einfach im Arbeitsplatzschutzgesetz nach.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

marsupilami

Ich hab gerade nochmal in meinen Einstellungsunsterlagen nachgesehen. Dort steht im ArbPlSchG: "Von der Regelung des ArbPlSchG sind befristete Arbeitsverhältnisse nicht erfasst. Sie enden zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, auch dann, wenn dieser in die Zeit des Wehrdienstes fällt."

Also bleibt mir nur noch meinem Arbeitgeber rechtzeitig vor Dienstantritt mitzuteilen, dass ich nichtmehr zur Arbeit erscheine und hoffen, das dies keine rechtlichen Konsequenzen hat?

F_K

Nochmal:

Sobald Du Deinen Heranziehungsbescheid oder Aufforderung zum Dienstantritt hast, ist dieser dem AG vorzulegen.

KlausP

Drücke ich mich in letzter Zeit eigentlich wirklich so unverständlich aus?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Zitat von: KlausP am 20. Dezember 2016, 14:28:02
Drücke ich mich in letzter Zeit eigentlich wirklich so unverständlich aus?

Sicher ist Diesel billiger, aber ich hab keinen Bock in Kürze zur Umrüstung zu fahren, daher Benziner.

Oder was meintest Du?
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KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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