Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Frage zu RDL-Bescheid

Begonnen von gast2, 23. Februar 2016, 13:58:17

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

gast2

hallo kameraden,

ich habe mich vor ein paar wochen für eine rdl (einverständniserklärung unterschrieben) gemeldet. da ich aber eine neue arbeitsstelle in aussicht habe, wäre dies jetzt - gerade in der probezeit - vom zeitpunkt sehr unpassend in der probezeit auf eine wü zu gehen.

gibt es da eine möglichkeit die wü abzusagen, bzw. auf einen späteren zeitpunkt zu verschieben?


ich meine die arbeitsstelle geht hier nun einmal vor, obwohl ich gerne rdl absolviere


vielen dank im voraus

mkg
gast2

Interesse 1977

Versuch es mal mit Gesprächen mit den selben Leuten, mit denen du die RDL angeschoben hast.
zuständiges KC, S 103, Einheit...usw...
FW d.R.

StOPfr

Zitat von: gast2 am 23. Februar 2016, 13:58:17
...ich meine die arbeitsstelle geht hier nun einmal vor... 

Damit ist doch schon alles gesagt (abgesehen vom richtigen Rat von Interesse 1977  ;)).
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

KlausP

Eine Heranziehung zu einer RDL erfolgt sowieso nur mit Einverständnis des Reservisten und in Absprache mit ihm. In der Regel wird auch das Einverständnis des Arbeitgebers gefordert.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

gast2

@klaus P
das habe ich vor ein paar wochen gegeben das einverständnis, jedoch hat sich die situation mittlerweile geändert und ich habe eine neu gute arbeitsstelle in aussicht,deshalb würde ich die rdl gerne rückgängig machen.

das einverständnis des arbeitgebers- so sagte man mir -  braucht man erst wenn sechs wochen rdl-tätigkeit im jahr überschritten werden.

mkg

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau