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Dizi nach Verurteilung

Begonnen von Lumidy, 04. März 2016, 16:05:38

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Lumidy

Hallo was kann einem diziplinarisch treffen wenn man zivil verurteilt wurde zu einer Bewährungsstraft von 6 Monaten.

Ralf

Da kommt es auf das Vergehen und auch auf die Laufbahn und die Dienstzeit an. Einen Pauschalkatalog gibt es nicht. Je nachdem kann das auch eine Entlassung nach sich ziehen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Lumidy

Ok dann gibt es mal mehr Infos saz 12 uffz oP  April 2017 bfd beginnt April 2019 dze keine vorstrafen. Es geht in der Sache um eine Körperverletzung

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

oeger

Ein ehemaliger Kamerad wurde zu 8 Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung  verurteilt.Dieser wurde dann ca 5 Monate vor seinen DZE entlassen.
Aber das sind Ja immer Einzelfall Entscheidungen.

KlausP

Zitat von: oeger am 04. März 2016, 17:49:35
Ein ehemaliger Kamerad wurde zu 8 Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung  verurteilt.Dieser wurde dann ca 5 Monate vor seinen DZE entlassen.
Aber das sind Ja immer Einzelfall Entscheidungen.

Und in welchem Dienstjahr war der?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

oeger

Er war SaZ 4.
Ok wahrscheinlich ist das dann anders ein zu ordnen.

Ralf

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KlausP

Zitat von: oeger am 04. März 2016, 17:54:59
Er war SaZ 4.
Ok wahrscheinlich ist das dann anders ein zu ordnen.

Ich hatte es befürchtet...  ::) Fristlose Entlassung nach Paragraph 55(5) SG geht nur in den ersten 4 Dienstjahren.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Papierberg

Nach Verurteilung durch ein Strafgericht prüft der zuständige Disziplinarvorgesetzte (bzw. die bei ihm angesiedelte Wehrdisziplinaranwaltschaft), ob Art und Ausmaß der strafrechtlichen Würdigung sowie die Umstände der Tat noch einen sog. disziplinaren Überhang aufweisen, also zusätzlich wegen der Verstöße gegen die soldatischen Pflichten noch ein förmliches Disziplinarverfahren durchgeführt wird. Sollte es dazu kommen, können die in § 58 Abs. 1 Wehrdisziplinarordnung (WDO) genannten Maßnahmen verhängt werden.

Getulio

...und da schon einiges passieren muss, damit man als Ersttäter wegen einer einfachen KV eine Freiheitsstrafe bekommt, würde ich mich mal auf ein gerichtliches Disziplinarverfahren einstellen. Was dabei herauskommt, lässt sich per Ferndiagnose nicht sagen.

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