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Diebstahl von Bundeswehreigentum - verjährt das?

Begonnen von Dombach, 15. März 2016, 19:02:37

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Dombach

Hallo,

ein Kamerad hat zu seiner Aktivenzeit eine Holzkiste aus Bundeswehrbeständen nach Hause mitgenommen und behalten, um sie als Truhe zu benutzen. Strafrechtlich hat er einen Diebstahl begangen, das ist mir klar. Wie sieht das von Bundeswehrseite aus - gibt es da auch eine Verjährung? Inzwischen ist er seit 10 Jahren nicht mehr dabei.

Mit kameradschaftlichem Gruß
SU Dombach

InstUffzSEAKlima

Wenn es denn wirklich ein Dritter war:

Woher willst du wissen, dass er sie "gestohlen" hat? Diese Behauptung kann ggf. als unwahre Behauptung/üble Nachrede/...(die Laienanwälte wissen den genauen Tatbestand) zur Last gelegt werden. Es wurden seinerzeit über die damaligen StoV derartige Packmittel (KiMu usw.) abverkauft, ebenso wie ausgesondertes Liegenschaftsgerät (Spinde, Tische, Stühle, Aktenböcke usw.), Werkzeug uvm.. Diese konnten von Soldaten und ziv. MA offiziell erworben werden.
Viele MVG/EVG/NVG werden über zahlreiche Händler verkauft, die größere Posten über VEBEG ersteigert haben und es in kleineren Posten/einzeln verkaufen.

Warum also die Frage?

Dombach

Hallo,

es WAR ein Dritter (nicht jeder lügt^^).
Er hat mich gefragt, weil er sich bei solchen Sachen immer große Sorgen macht (besser hätte er es nicht geklaut). Der Punkt ist, die Einheit, bei der er war, gibt es nicht mehr, seinen Standort haben sie geschlossen, mir ist nicht ganz klar, wer ihm jetzt nach 10 Jahren noch was tun soll...!

Und ich wollte mich mal schlau machen, bevor ich ihm einen Blödsinn erzähle.

Beste Grüße
SU Dombach


justice005

Die Sache interessiert wirklich überhaupt niemanden!! Sich darüber einen Kopf zu machen, ist wirklich abstrus. Und wenn ich das sage, dann heißt das was.

Nur für die Weiterbildung daher einige Infos:

Dienstvergehen verjähren nicht. Es "verjährt" nur die Möglichkeit, bestimmte Disziplinarmaßnahmen zu verhängen. Eine einfache D-Maßnahme kann bereits nach 6 Monaten nach Ende des Dienstvergehens nicht mehr verhängt werden, Kürzung der Dienstbezüge und Kürzung des Ruhegehalts können nach 3 Jahren nicht mehr verhängt werden, ein Beförderungsverbot kann nach 5 Jahren nicht mehr verhängt werden. Dienstgradherabsetzung und Entfernung aus dem Dienst kann theoretisch immer verhängt werden.

Bei ehemaligen Soldaten, die einen Reservedienstgrad führen, kann auch durch ein gerichtliches Disziplinarverfahren die Aberkennung des Dienstgrades erreicht werden.

Das Zinober macht aber kein Mensch wegen einer blöden Holzkiste. So langweilig ist es keinem Wehrdisziplinaranwalt.

Papierberg

Und um das Thema abzurunden: Die strafrechtliche Verfolgungsverjährung richtet sich nach den §§ 78 - 78c StGB. Da Diebstahl nach § 242 StGB mit einem Strafmaß von höchstens fünf Jahren Freiheitsstrafe bewehrt ist, verjährt die Tat nach fünf Jahren.
Ergo: Der Drops ist gelutscht.

ulli76

Wenn ihn das Gewissen drückt,kann er den Gegenwert der Kiste ja dem Soldatenhilfswerk spenden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

miT

 Na klasse und die Typen die in Seedorf regelmäßig Diesel geklaut haben bringen das auch alles zum Hilfswerk sobald sie ein schlechtes Gewissen bekommen 
Kameradschaftliche Grüße!

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