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Überlegungszeit

Begonnen von Como, 27. März 2016, 12:14:51

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Como

Guten Tag,

im Falle eines erfolgreichen Einstellungstests kommt man ja gleich zum Einplaner, wo man dann, wenn man denn eine der angebotenen Stellen möchte, unterschreibt.

Gibt es hier für den Bewerber eine überlegungszeit? Ich habe Frau und Kind zu Hause und möchte meine Entscheidung gerne mit ihnen absprechen.

Ist es also möglich, ein paar Tage nach dem Termin im KC erst zu- oder abzusagen?


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dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Como

Wird die relevante Stelle solange blockiert?


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dunstig

Ja. Man kann allerdings auch unterschreiben und jederzeit dem Einplaner mitteilen, dass man den Dienst doch nicht antreten möchte. Sowas sollte man allerdings möglichst frühzeitig tun, damit die Stelle noch rechtzeitig anderweitig vergeben werden kann.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Como

Ok, das heißt bis zum Dienstantritt besteht ein Widerrufsrecht? Evtl. Je nachdem was man unterschreibt gelten ja auch die ersten 6 Monate als "Probezeit"


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BulleMölders

Bis zum Dienstantritt hat man kein Wiederspruchsrecht. Man tritt seinen Dienst einfach nicht an und damit erlischt die abgegebene Verpflichtung, allerdings sollte man das dem Einplaner dann mitteilen und nicht einfach nicht erscheinen, damit anderen die Chance gegeben werden kann nach zu rücken.

Como

Auf welcher rechtlichen Grundlage passiert das? Wenn ich eine Verpflichtung abgegeben habe, muss ich doch auch erscheinen ?!


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KlausP

Nein, müssen Sie nicht. Das Dienstverhältnis kommt erst zustande, wenn Sie sich spätestens zu der in der Aufforderung zum Dienstantritt benannten Zeit in der Einheit gemeldet haben. Und mit "gemeldet" ist hier nicht telefonisch oder per SMS gemeint ...  ;) Sind Sie zu dem o.g. Termin nicht da, hat sich das für die Bundeswehr (und Sie) erledigt und Ihre Akte wird von der Einheit zum KC zurück geschickt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Como

Ok. Danke für die Hilfe!


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