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Ab wann Heimschläfer bzw. eigene Wohnung

Begonnen von Domi92, 24. April 2016, 00:37:01

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Domi92


Guten Abend,
ich werde im Oktober 2016 meine Karriere in der Bundeswehr starten.

Ich bin als Panzerfeldwebelanwärter eingeplant und werde Mitte 2015 25 Jahre alt.
Ab dem Zeitpunkt bin ich ja nicht mehr Kasernenpflichtig, und bekomme nur wenn Platz vorhanden ist eine Stube in der Kaserne.
Während dem ersten dreiviertel Jahr bin ich ja eh noch pflichtig, danach nur wenn ich einen Lehrgang habe.

Soweit so gut, aber ab wann gilt diese Aufhebung der Kasernenpflicht für mich genau?

Ich komme ja im dritten Dienstmonat für vier Wochen zu meiner späteren Stammeinheit.

Macht es Sinn bis dahin zu warten, und dort erfragen ob Platz in der Kaserne ist oder sollte ich schon vorher im Umkreis der Kaserne auf Wohnungssuche gehen?

Ich habe aktuell keine Trennungsgeld berechtigte Wohnung.

Mfg

Domi92

Bzw. wie sieht den der Ausbildungsplan in der Richtung aus, bin ich da z. B. die ersten 1,5 Jahre an anderen Standorten zur Ausbildung und erst dann am Stammstandort?
Habe noch keinen Ausbildungsplan oder Ablaufplan bekommen.

Ralf

Den Ausbildungsplan bekommst du erst nach Dienstantritt in den ersten Wochen. Ich würde an deiner Stelle sowieso erst einmal abwarten, wie sich die Probezeit entwickelt, bevor du irgend etwas mit Wohnung machst und das dann auch abhängig machen von deiner Ausbildung.
ZitatMitte 2015 25 Jahre alt.
Mitte 2017?
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Sie können sich ziemlich sicher sein, dass Sie die ersten drei Jahre fast ständig auf Lehrgängen sein werden und sich nur in den Zwischenzeiten zu Truppenpraktika in Ihrem Stammtruppenteil aufhalten werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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