Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

ROA i.d.W. SaZ 3 mit Vordienstzeit FWDL und RDL

Begonnen von anschmitz, 29. Juni 2023, 17:29:52

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

anschmitz

Werte Kameraden,

ich bin aktuell Reservist in der Laufbahngruppe der Mannschaften und in einem GebJgBtl beordert. Ich übe regelmäßig (Gesamt aktuell ca. 100+ Übungstage).
2020 habe ich FWDL 12 geleistet. Leider hatte ich dort keine Möglichkeit die SGA GebJg oder andere TIV-ID zu absolvieren.
Ich habe ein abgeschlossenes Studium M.Sc. BWL.
Eine Bewerbung Seiteneinsteiger mit höheren DG als Offz verlief aufgrund mangelndem Bedarfes im Sande. Die OffzEignung vom ACFüKrBw ist mittlerweile "abgelaufen".

Nun möchte ich mich als ROA i.d.W. SaZ 3 bewerben. Bestenfalls als ROA GebJgOffz.

In einem Telefonat mit einem zuständigen Sachbearbeiter bei BAPersBw teilte man mir mit, dass die Vordienstzeit und die geleisteten RDL-Tage auf einen möglichen SaZ 3 angerechnet werden würden. Insofern stünde in Frage, ob ein Laufbahnwechsel ROA i.d.W. für mich überhaupt möglich sei, weil möglichweise nicht ausreichend Restdienstzeit zur Verfügung stünde, um alle notwendigen Lehrgänge zu durchlaufen.

Frage 1:
Müssen Vordienstzeit und RDL-Tage auf SaZ 3 angerechnet werden oder ist das eine Soll/Kann-Bestimmung?
Aus welcher (gesetzlichen) Regelung ergibt sich die Anrechnung?

Frage 2:
Aus welcher (gesetzlichen?) Regelung ergibt sich die Notwendigkeit, dass in der Restdienstzeit (hier: SaZ 3) zeitlich alle Ausbildungsabschnitte durchlaufen werden können müssen?
(Ich kenne Kameraden, die haben bspw. nach ROA i.d.W. SaZ 2 den OL3 im Rahmen einer (sehr langen) RDL abgeleistet.)


Besten Dank für eure Antworten.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

AS

KlausP

Eine gesetzliche Regelung (Soldatengesetz, Soldatenlaufbahnverordnung...) werden Sie nicht finden. Das sind bundeswehrinterne nachgesetzliche Regelungen (Vorschriften, Befehle, Weisungen). Bei Wiedereinstellungen Gedienter sind ALLE Vordienstzeiten, egal in welchem Dienstverhältnis erworben, taggenau anzurechnen. Und das ist auch nicht neu.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

anschmitz

Werter KlausP,

besten Dank für die schnelle Antwort.
In A2-1300/0-0-2 "Die Reserve" (offen) und A-1340/49 "Beförderung, Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten" (offen) konnte ich dazu leider nichts finden.

In welchen Vorschriften kann ich zu meiner Fragestellung nachlesen?
Hätten Sie die entsprechenden Vorschriften-Nummern für mich?

Besten Dank.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
AS

Ralf

Ja sind einzurechnen: § 40 (6) SG. Punkt.
Aber:
Ansonsten bitte auch mal die Forensuche bemühen, das Thema hatten wir erst vor wenigen Tagen: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73591.msg742504.html#msg742504

Und weil du immer auch "gesetzliche" Regelungen hinweist eine allgemeingültige Aussage für Hobbyjuristen:
Und - ich werde es nicht müde zu betonen - es gibt neben gesetzl., untergesetzl. Regelungen und Bw-spezifische Reglungen auch noch den Bedarf, der auch entsprechend einwirkt. Und das heißt: wenn kein Bedarf, braucht es auch keine gesetzl. Regelung.
Das trifft hier zwar explizit nicht zu, ist aber als Hinweis auf die wiederholte Frage nach einer "gesetzl. Regelung" zu verstehen.
Fiktives Beispiel: es können Menschen mit einem Studium in einem höheren Dienstgrad eingestellt werden. Gibt es aber keinen Bedarf, dann auch keine Einstellung.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau