Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Seiteneinsteiger mit ATPL gemäß Paragraph 27 SLV

Begonnen von miT, 10. Mai 2016, 23:39:11

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

miT

Nabend!
Ich habe gerade mit einem Kameraden der Luftwaffe darüber diskutiert, ob ein Seiteneinstieg als Berufspilot möglich ist. Also mit abgeschlossener Ziviler Ausbildung mit "Frozen ATPL".
Der Paragraph 27 SLV besagt soweit ich das sehen kann, dass eine Einstellung grundsätzlich möglich ist im DG des Oberleutnant.

Doch gibt es dazu mehr wie so jemand in die weitere Ausbildung nachbesteuert wird? Meiner wenigen Infos nach wird doch Militärisch von Anfang an geschult und es sind feste Ausbimdungsprogramme. Macht man da dann teile nach? Hat das jemand überhaupt mal erlebt ?

Lg
Kameradschaftliche Grüße!

Ralf

Es ist in der Tat seeeehr selten. I.d.R. wird direkt eingestellt und alle durchlaufen die Programme zusammen. Seiteneinstiger im FlgDst fangen auch mit der GA und dem Offz-Lehrgang an. Anschließend bekommen eine individuelle Ausbildungsplanung, teilweise auch nur bestimmte Anteile. Da ich bisher nur einen kenne, ist das nicht repräsentativ. Aber es ist möglich.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

miT

Lässt sich etwas zum Bedarf sagen? Ich meine hier stellt der Bund ja eigendlich eine Komplette Ausbildung selbst, Bewerber dürfte es ja mehr als genüge geben, bleibt dagegen nur die Anzahl geeigneter Bewerber....
Kameradschaftliche Grüße!

Ralf

Ja, es gibt recht viele Bewerber. Der Bedarf kann immer nur der "tagesaktuelle" sein, weil ja die anderen alle für die Ausbildung eingesteuert wurden. Deswegen wird das auch in Einzelfallprüfung durch den PersFhr gemacht.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

miT

Ach, ich beziehe die Frage auch eher auf das regelmäßige auffüllen der möglichen Ausbildungsteilnehmer im Fliegerischen Dienst, womit die BW ihren Bedarf an Nachwuchs erstmal selber Deckt. (Einsetzbar in 3-4 Jahren?) oder die hiesige Plätze regelmäßig nicht mit geeigneten Bewerbern besetzt werden können. Ein Seiteneinsteiger würde ja eh in die nähere Verfügbarkeit fallen richtig, wo Plätze durch neu entstandenen Bedarf wie gescheiterte Anwärter oder neue LFZ entstanden wäre? Oder ist der Ansatz Falsch?
Kameradschaftliche Grüße!

Ralf

Eingestellt wird ja so ca. 6-7 Jahre im voraus.
Wenn man regelmäßig Seiteneinsteiger in kleinen Werdegängen einstellen wollen würde und damit rechnet kann es gut vorkommen, dass man seinen Bedarf nicht deckt und kann nicht mehr nachsteuern. Es brauchen sich nur nicht ausreichend qualifizierte Bewerber (und das gehört auch die Offz-Eignung, die schon ein Problem darstellen kann) als Seiteneinsteiger zu bewerben.
Aus diesem Grund hat man ja jahrelang auch keine Regenerationsquoten für Seiteneinsteiger OffzTrD festgelegt, sondern das Personen- und Bedarfs-abhängig individuell geprüft und festgelegt. Nunmehr hat man zum ersten Mal einige Quoten festgelegt aus Erfahrungswerten heraus. das ist beim FlgDst ungleich schwerer, weil ja da die flugmedizinische und -pysiologische Untersuchung noch obendrauf kommt. Beim "normalen" OffzTrD ist das da wesentlich einfacher. Ich schätze, solange es gelingt ausreichend gute Bewerber "von unten" im FlgDst einzustellen, wird sich da nicht viel ändern. Zumal man mir versicherte (das muss ich mal glauben), spart man nicht sooo viel an Ausbildung zum LFF ein, wenn man jemanden mit einem ATPL einstellt. Hat dieser Seiteneinsteiger eigentlich auch immer ein Studium? Das käme ja sonst noch dazu und ist durch das Duale Studium Aeronautical Engineering ja Bestandteil der Flg Ausbildung.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

miT

Nein, die Zivilen ATPLer haben im seltensten Fall ein Studium. (Viele benutzen die Ab Initio Ausbildung direkt nach dem Abi. Zumindest ist es keine Bedingung und wäre wenn auf freiwilliger Basis vorab oder danach erledigt worden.

Kameradschaftliche Grüße!

FoxtrotUniform

Wieviel eine "Frozen" ATPL bringt, hängt vom jeweiligen Muster ab. Eine bestandene theoretische Prüfung ohne erforderliche Erfahrung auf dem Muster (mehr ist die "Frozen ATPL" in aller Regel nicht, das Thema kann aber schnell mehrere Seiten füllen) für die A343 Qualifikation kann zum Beispiel gewinnbringend bei der Flugbereitschaft BMVg eingebracht werden. Ob Bedarf besteht sei mal dahin gestellt. Wer EF fliegen will, dem bringt die Ausbildung im Verhältnis deutlich weniger.

Falls hier tatsächlich jemand Ambitionen hat, wird es zu einer Einzelfallprüfung kommen. Insbesondere auch zu dem Aspekt akademisches Studium.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)