Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

BrustOp im Urlaub?

Begonnen von Kit45, 10. Mai 2016, 12:48:02

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Andi

@justice: Das ist weder ein persönlicher Angriff, noch eine Beleidigung.

Zitat von: justice005 am 13. Mai 2016, 06:26:32
Dieses unqualifizierte und überhebliche Gewäsch von jemandem, der nicht die leiseste Ahnung von Gesetzesdogmatik hat, ist unerträglich.

Und genau wegen dieser deiner Meinung in Verbindung mit mangelnder Praxiserfahrung sind m.E. einige deiner Auslegungen einfach nicht realitätskompatibel. Aber da bist du nach meiner Erfahrung keine Ausnahme, sondern - auch was die Aktiven in der Rechtspflege der Bundeswehr angeht - eben einer unter vielen.
Pragmatisch erinnere ich aber nur mal kurz daran, dass wir einen Generalbundesanwalt brauchten, der uns sagt, dass in Afghanistan ein bewaffneter nicht internationaler Konflikt vorliegt in dem das HVR gilt. Diese Erkenntnis/Einschätzung wäre an sich aber eigentlich Aufgabe der Bundesregierung - insbesondere des Geschäftsbereichs des BMVg - gewesen. Die zuständigen Juristen in Bundeswehr und BMVg waren aber - und das sind sie m.E. bis heute - nicht in der Lage diese Bewertung vorzunehmen. Denn dann müsste man ja selber entscheiden und könnte sich nicht an vorgegebenen Bahnen des Verwaltungsrechtes festhalten.

Aber ich schweife ab...

Ich möchte nur noch mal festhalten, dass ich weder etwas gegen dich persönlich habe, noch dass ich dich beleidigen will. Ich finde nur deine hier geäußerte Bewertung nach wie vor schlicht absolut nicht beleg- und begründbar und gegenüber jedem Fragesteller, der sich dann vielleicht auf deine Aussage verlässt und sich dadurch im guten Glauben einem Straf- und Disziplinarverfahren aussetzt nicht unbedingt fair.
Ich weiß, dass eine Bewertung durch WDA, StA und auch Richter bundesweit zwischen den hier genannten Extremen schwanken wird. Sollte die TE allerdings an der UniBw München studieren ist davon auszugehen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft, das ordentliche Gericht oder auch das Truppendienstgericht München in so einem Falle eher "konservative" Sichtweisen vertreten wird. Ein Staatsanwalt in Hamburg würde aber vermutlich nicht mal das Problem verstehen...

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

bayern bazi

und Hochwürden würde jetzt mit

AMEN und gehed hin in Frieden

alles beschließen ;)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren