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Möglichkeiten während einer RDL 1 Tag frei zu bekommen

Begonnen von Juergen1, 13. Mai 2016, 00:17:02

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Juergen1

Ich wurde von meiner Beorderungseinheit in KW 29 und 30 zu einer RDL eingeladen. Ich würde mich dafür auch sehr interessieren und kann mir alle Tage bis auf einen einzigen frei schaufeln. Am 21.7. habe ich von 14 bis 20 Uhr einen Pflichttermin.

Ich werde das gleich nächste Woche mit der Einheit besprechen was man machen könnte. Es würde mich aber nun doch recht stark interessieren ob und welche Möglichkeiten es gäbe um an diesem Tag nachmittags frei zu bekommen.

Genau an diesem Tag ist Sommerfest im Bataillon - somit keine dienstliche Verpflichtung sondern eher geselliges Beisammensein und Kameradschaftspflege was mir eigendlich fast noch mehr stinkt das ich da nicht dabei sein kann.





Andi

Du erwirbst mit deiner RDL genauso wie jeder andere Soldat auch Anspruch auf Erholungsurlaub. Bei zwei Wochen müssten wir da rechnerisch mal grob über den Daumen gepeilt bei einem Anspruch von einem Tag EU rauskommen... ;)
the rest is silence...

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KlausP

Zitat von: Andi am 13. Mai 2016, 08:33:18
Du erwirbst mit deiner RDL genauso wie jeder andere Soldat auch Anspruch auf Erholungsurlaub. Bei zwei Wochen müssten wir da rechnerisch mal grob über den Daumen gepeilt bei einem Anspruch von einem Tag EU rauskommen... ;)

Dünnes Eis! Der RDL erwirbt für jeden vollen Monat der Dienstleistung Anspruch auf Erholungsurlaub in Höhe von 1/12 des Urlaubanspruchs eines Aktiven.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Offiziell erwirbt man bei RDL von weniger als einem Monat keinen Urlaubsanspruch. Hilft nur das Gespräch mit den Vorgesetzten.
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F_K

.. und wenn man vier, fünf oder sechs Wochen übt, mag trotzdem kein voller Monat erreicht sein.

(ist auch richtig so, weil die "zivilen" Urlaubsansprüche in solchen Fällen nicht gekürzt werden).

Für 2 Wochen RDL gibt es keinen Anspruch auf Erholungsurlaub.

In aller Regel kann man über Sonderurlaub allerdings reden ...

Juergen1

So, es gibt ganz aktuelle News...

Für eine Vorausbildung kommende Woche von Di bis Fr ist heute ein Ausbilder ausgefallen. Nach einigen Telefonaten heute morgen habe ich mir nächste Woche frei geschaufelt und der Kommandeur hat eine 4 Tages DVag für mich abgesegnet. Damit bin ich kommende Woche schon in der Einheit in den Bergen und betätige mich als Ausbilder... Eine Kurz-RDL war so schnell nicht möglich da in mein polizeiliches Führungszeugnis seit März abgeloffen ist und ehe kein neues da ist streikt das KC mit einer Einberufung.
Somit mach ich den Job in einer DVag ohne Bezüge...

Ich denke durch dieses spontane Entgegenkommen meinerseits ist die Frage an den Chef ob ich dann im Juli 1 Tag während der RDL abwesend sein kann erlaubt und meine Aussicht auf Erfolg durchaus vorhanden.


Meine Frage ist somit hoffentlich beantwortet. Der Thread macht doch noch weiterhin Sinn und es kann gern weiter geschrieben werden für andere Reservisten denn ich denke es passiert schnell einmal das man während einer RDL einen Tag frei braucht... zumal man eine RDL idR. mind. 8 Wochen vor dem Termin einleiten muss und in dieser langen Zeit durchaus was passieren kann.

MMG-2.0

ZitatIch denke durch dieses spontane Entgegenkommen meinerseits ist die Frage an den Chef ob ich dann im Juli 1 Tag während der RDL abwesend sein kann erlaubt und meine Aussicht auf Erfolg durchaus vorhanden.

Das denke ich eher weniger. Daher wie F_K schrieb "In aller Regel kann man über Sonderurlaub allerdings reden ..."

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