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Uffz von 8 -> 4 Jahre runterstufen?

Begonnen von solidsnail, 25. Mai 2016, 10:35:21

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solidsnail

Hallo Leute,

ich habe kürzlich erfahren, dass man als Uffz sich auch für 4 Jahre verpflichten lassen kann.
Nun haben sie mir bei der Musterung diese Option gar nicht angeboten, sondern mich direkt für 8 Jahre eingeschrieben.
Mein Dienstbeginn ist der 4.7.16, und ich wollte fragen ob es eine Möglichkeit gäbe den "Vorvertrag", oder was das ist, umschreiben zu lassen, oder ob die 8 Jahre jetzt fix sind.

Schon mal im voraus danke

dunstig

Uffz für vier Jahre ist nicht möglich, da die Regelverpflichtungszeit bei 8 Jahren liegt. Es mag in Einzelfällen begründete Ausnahmen geben, aber sich darauf berufen kann man nicht.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

Warum sollte man Ihnen so etwas "anbieten"? Man hat Sie auch nicht irgendwie "eingeschrieben" sondern Sie haben eine freiwillige Verpflichtungserklärung abgegeben und die lautet nun mal auf 8 Jahre. Wenn Sie das nun nicht mehr wollen, rufen Sie im KC an und teilen das dort mit, dann kann wenigstens noch ein anderer Bewerber auf Ihre Stelle gesetzt werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

solidsnail

Warum man mir das anbieten sollte? Vielleicht weil man das Beratung nennt, mir hat man weder bei der Wehrdienstberatung noch bei der Musterung gesagt man könnte sich für 4 Jahre verpflichten, immer hieß es 8, ich nenne das eher etwas verheimlichen.
Keine Ahnung wie man da gleich so aggresiv werden kann, wenn man nur ausreichend informiert werden möchte.

dunstig

Haben Sie auch gelesen, was ich geschrieben habe? Uffz für vier Jahre geht nicht. Da ist auch nichts mit verheimlichen oder sonst was. Nur weil es in manchen Einzelfällen Ausnahmen gibt, trifft das doch nicht auf die Allgemeinheit zu.

Zitat von: dunstig am 25. Mai 2016, 10:37:31
Uffz für vier Jahre ist nicht möglich, da die Regelverpflichtungszeit bei 8 Jahren liegt. Es mag in Einzelfällen begründete Ausnahmen geben, aber sich darauf berufen kann man nicht.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

Ich spende mal 'n Taschentuch ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

... ausserdem ist die Möglichkeit schon auf der Karriereseite aufgeführt.

https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/fachunteroffizier-allgemeiner-fachdienst/37432

Zitat... Bildungsvoraussetzungen      Hauptschulabschluss mit einem für die Verwendung verwertbaren Berufsabschluss
... Verpflichtungszeiten             Grundsätzlich 8 Jahre (4 Jahre möglich) ...

Bei einem Realschulabschluss mit einem verwertbaren Berufsabschluss gilt das Gleiche.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Ist halt immer Angebot und Nachfrage.
Da die Bedarfsträger eine Regelverpflichtungszeit von 8 Jahren festgelegt haben und die Dienstposten so auch ausgeschrieben sind, ist auf diesen Dienstposten nur 8 Jahre möglich. Wären welche als 4 Jahre ausgeschrieben, so wäre auf diesen auf 4 Jahre möglich. Da das nicht der Fall ist, kann man das auch nicht anbieten.
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Helft mit, dass es so bleibt.

solidsnail

Danke für die Antworten, und das Taschentuch, dann werden es eben 8 werden.

Koblenzer13

Ich glaube sie haben den falschen Beruf gewählt, wieso beschweren sie sich über 8 Jahre? Andere würden sich freuen. Bekommen den Platz jetzt aber verwehrt weil jemand den Platz bekommen hat obwohl er es garnicht will.