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Bekleidungszuschuss als Reservist?

Begonnen von Chris ALO, 22. Mai 2016, 20:42:48

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Chris ALO

Werte Kameraden,

ich werde Ende August als Berufsoffizier 41 in den Ruhestand versetzt. Ab September bin ich dann aber wieder als Reservist eingeplant und habe jetzt folgende Frage:

Bekommt man als Reservist noch den Bekleidungszuschuss für die LHD?

Ich habe noch ein Guthaben bei der LHD und wollte mir jetzt noch das Eine oder Andere kaufen und mein "Blauzeug" noch bisschen erweitern...

Danke für die Antworten,

mkG,

Chris

Chris ALO

... oder einen Zuschuß für das Ändern des Blauzeug nach einer Beförderung ...

Andi8111

Reservisten sind als Wehrsoldempfänger zum Empfang von Bekleidung berechtigt. Das Ändern von bereits vorhandener Selbsteinkleiderausstattung wird eventuell ein Problem werden, da die Servicestationen nur Nicht-Selbsteinkleider-Kleidung ändern dürfen/sollen.

Das Restgeld vom Bekleidungskonto darf man doch nur bis zum Ende der Dienstzeit ausgeben?

miguhamburg1

Sie können Ihren Bekleidungszuschuss bei Käufen bei der LHD bis zu Ihrem Ausscheiden ausnutzen. Ein evtl. Rest verfällt dann mit der Zurruhesetzung. Im Anschluss hieran können Sie bei der LHD nur noch einkaufen, wenn Sie Ihren Einkauf dort bar oder mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Und selbstverständlich können Sie Ihre bisherigen Uniformteile auch als Reservist im Dienst tragen.


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