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Trennungsgeld o. ä. ohne Mietvertrag?

Begonnen von Gast123456, 15. Juni 2013, 09:05:48

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Gast123456

Hallo zusammen,

zu meiner Situation:

Ich fange als Wiedereinsteller OG (FA) am 01.07.2013 bei der "Firma" an.
Ich habe keine eigene Wohnung, wohne also bei meinen Eltern im Haus. Mein Heimatort ist ca. 600km von der Kaserne entfernt.

Bekommt man, ohne sich vorher eine Wohnung anerkennen zulassen, irgend eine Entfernungspauschale oder eine Art Trennungsgeld, da ich ja polizeilich in meinem Heimatort gemeldet bin?
Dass ich nach der AGA mir eine Wohnung nehme und diese dann anerkennen lasse, ist ja, so wie ich es hier gelesen habe, rein theoretisch möglich, richtig?!

Und noch eine Frage, muss ich, wenn ich keine eigene Wohnung habe, etwas von meinem Sold für die Unterbringung in der Kaserne bezahlen? Wenn ja, wie viel?

Ralf

Du bekommst die Dienstantrittsreise bezahlt. Trennungsgeld richtet sich nach dem BUKG i.V.m. mit der Trennungsgeldverordnung, dort kannst du dir das durchlsene, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Bei dir ist das nicht der Fall. Die Trennung von den Eltern ist ein natürlicher Prozess, der nicht darunter fällt.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Gast123456

Vielen Dank für die Antwort.

Und wie sieht es mit der Unterkunft in der Kaserne aus? Ich meine mal gelesen zu haben, dass man, wenn man keine eigene Wohnung hat, ca. 120€ als "Miete" in der Kaserne bezahlen muss. Ist das korrekt?

SpitFire

Zitat von: Gast123456 am 15. Juni 2013, 16:21:33
Vielen Dank für die Antwort.

Und wie sieht es mit der Unterkunft in der Kaserne aus? Ich meine mal gelesen zu haben, dass man, wenn man keine eigene Wohnung hat, ca. 120€ als "Miete" in der Kaserne bezahlen muss. Ist das korrekt?

Als SaZ ja. Die Größenordnung stimmt ungefähr, wenn ich mich recht entsinne. Grundlage ist in dem Fall § 39 BBesG, da findet sich auch ein Verweis zur Bemessung der Kosten.
Wer lacht, hat Reserven.

Wupper

Hallo,

meinen Dienst trete ich 630 Straßen-km entfernt von der Heimat an. Eine Heimfahrt mit der Bahn würde mich zum Normalpreis pro Richtung 142 Euro kosten.

Bin ich Trennungsgeldberechtigt, wenn der Mietvertrag zwar nicht auf mich ausgestellt ist, aber meine Wohnhaft beim Einwohnermeldeamt in der Wohnung gemeldet ist?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

funker07

Ist bei mir das gleiche:
Bei den Eltern wohnen zählt nicht also eigene Wohnung gemäß BUKG.
Bei der Einstellung erhältst du ~80€ Pauschale für einen Rucksackumzug in die Kaserne.
Wenn du dir danach am Heimatort (oder irgendwo anders außer am Dienstort) eine Wohnung nimmst, wird diese nicht für Trennungsgeld berücksichtigt.
Deine Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Du hast keinen Anspruch auf eine Stube am Dienstort.