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Versetzung Luftwaffe zu Heer

Begonnen von MP246, 27. Juni 2016, 11:36:26

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MP246

Hallo,
Folgende Situation:
Ich bin im Oktober Offizierstauglich getestet worden.
Februar 2016 wurde ich dann als Objektschützer bei der Luftwaffe eingeplant. Jetzt möchte ich allerdings zum Heer zu den Jägern wechseln. Ist dies jetzt noch möglich ? Was meint ihr ? An wen melde ich mich da? Oder wäre es klüger erst später zu wechseln. Grund hierfür ist das ich nun schon des öfteren gehört habe dass man bei den Jägern mehr im Gescheuen ist. Außerdem wäre es mein Traum später einmal zum KSK zu gehen. Ist dies möglich auch wenn ich bei den Objektschützern bin ?

Danke für eure Antworten :)

schlammtreiber

Ja, man kann sich aus jeder Waffengattung und Teilstreitkraft heraus beim KSK bewerben.
Kein Problem.
Semper Communis
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ToMA

Zitat von: MP246 am 27. Juni 2016, 11:36:26
Februar 2016 wurde ich dann als Objektschützer bei der Luftwaffe eingeplant. Jetzt möchte ich allerdings zum Heer zu den Jägern wechseln. Ist dies jetzt noch möglich ? Was meint ihr ?

Der OAL fürs Heer beginnt nächste Woche, da kann man jetzt nicht mehr so einfach die TSK wechseln. Die Idee kommt ja nicht gerade frühzeitig.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Ralf

Die Frage ist doch auch, ob es überhaupt noch Möglichkeiten beim Heer gibt (vor allem so kurzfristig und ob du dich überhaupt dort auch im Leistungsvergleich durchgesetzt hättest). Nach Dienstantritt kannst du das i.d.R. vergessen, denn die Organisationsbereiche haben ja Bedarf, sonst wärst du nicht dafür eingestellt worden. Warum sollten sie dich also wechseln lassen?
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MP246

Danke für eure Antworten !:) habe mit dem einplaner telefoniert und ein Wechsel war möglich. Hatte wohl sehr viel Glück.

miguhamburg1

Was doch mal wieder ein sehr gutes Beispiel ist, dass so manche "Diskussion" hier im Forum und damit einhergehend Zeit für die Beteiligten gespart werden könnte, wenn derartige Einzelfallfragen direkt mit dem dafür Zuständigen geklärt werden würden ....

MP246

Ja jetzt im nachhinein sehe ich das ein

ToMA

Ich finde die Frage in diesem öffentlichen Forum nicht verkehrt. Und wer sich keine Zeit für deren Beantwortung nehmen möchte, muss darauf ja auch nicht antworten.
Schlussendlich haben wir Dank der Rückmeldung des TE auch gleich eine Antwort für diejenigen erhalten, die hier zukünftig mit einem vergleichbaren Problem eine Forumssuche starten.
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Ralf

Die einzige Antwort, die man auf so etwas geben kann ist: Direkt bei der verantwortlichen Stelle nachfragen, ist eine Einzelfallentscheidung.
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KlausP

Zitat von: DadOA am 28. Juni 2016, 11:40:09
Ich finde die Frage in diesem öffentlichen Forum nicht verkehrt. Und wer sich keine Zeit für deren Beantwortung nehmen möchte, muss darauf ja auch nicht antworten.
Schlussendlich haben wir Dank der Rückmeldung des TE auch gleich eine Antwort für diejenigen erhalten, die hier zukünftig mit einem vergleichbaren Problem eine Forumssuche starten.

In vielen Fällen ist der letzte Teil der Antwort aber der Knackpunkt ...  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen