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Erfahrungsstufen rückwirkend bezahlt?

Begonnen von Servus12, 29. Juni 2016, 14:28:10

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Servus12

Servus,

Ich habe vom Personalmanagement aus Köln einen Brief erhalten über die erstmalige Stufenfestsetzung.

Kurz zu mir:

01.10.15 Dienstantritt

01.02.16 Ernennung zum SAZ

Bisher war ich in der Erfahrungsstufe 1, doch im Brief steht das ich mit Wirkung des 01.02.16 in Stufe 2 festgesetzt wurde.

Kriege ich nun eine Rückzahlung? Denn ich war ja praktisch 5 Monate in der falschen Erfahrungsstufe

LwPersFw

Wenn dies so ist, erhalten Sie dann auch eine Nachzahlung, sobald dem BVA die rückwirkende
Änderung der ESt bekannt ist. Bitten Sie am besten ihren PersFw dies zu prüfen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Papierberg

Dann hat man Ihnen offensichtlich nachgewiesene Erfahrungszeiten anerkannt, da der Aufstieg von Stufe 1 nach Stufe 2 ansonsten erst nach zwei Jahren erfolgt wäre. Und ja, Sie bekommen die ab dem 01.02.2016 noch nicht berücksichtigten Unterschiedbeträge selbstverständlich nachgezahlt.

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