Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Unfall mit Arbeitsunfähigkeit kurz vor einer RDL

Begonnen von Anton82, 16. Juli 2016, 23:55:58

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Anton82

Hallo beisammen, ich habe wohl ein kleines Problem und erhoffe mir hier einen Ratschlag.

Ich hatte in den letzten Tagen einen Unfall und habe verschiedene Verletzungen, u.a. Armbruch. Ich bin nun 4 Wochen arbeitsunfähig geschrieben.


Ich wäre normal ab 1. August für 10 Tage in Reservistendienstleistung, der Heranziehungsbescheid dafür liegt schon lange hier.

Ich kann diesen Dienst nicht antreten, wo muss ich mich nun melden und was muss ich tun?


Kann ich die RDL ohne Angabe von Gründen stornieren? Muss ich die RDL antreten und werde bei der Eingangsuntersuchung gleich kzh geschrieben bis RDL ende?
Muss ich angeben das ich einen Unfall hatte? ... ich hab irgendwie Angst das sich dann mein Tauglichkeitsgrad ändern könnte...

Merowig

Fortuna audaces iuvat

MiraC

Jedem Heranziehungsbescheid liegt ein mit Arztbrief gekennzeichneter Umschlag bei.
Da müssen die Unterlagen rein. Das war vor zwei Jahren noch so und ich denke nicht dass sich das geändert hat. KzH wirst du nicht geschrieben. Du machst einen 90/5er zur Einstellung und wirst nicht eingestellt,  glaub mir das ist viel schlimmer.

Anton82

Ich möchte gern den negativen 90/5er umgehen da ich dann evtl. negative Auswirkungen auf meine Tauglichkeit und weitere RDLs in der Zukunft fürchte wenn die Bundeswehr die Unfallunterlagen von meinem zivilen Arzt im Detail durchsieht.

Es ist zwar mit keinem bleibenden Schaden oder Einschränkung zu rechnen, die Entscheidungen bei der BW sind aber manchmal etwas unlogisch ...

KlausP

Im Karrierecenter anrufen und den Bescheid mit der Begründung aufheben lassen, dass du zum Einstellungstermin krank und nicht dienstfähig bist. Natürlich auch den ÜbTrT informieren.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Merowig

Ruf bei deinem S1er an und erklaer, dass du dir was gebrochen hast (und darum ist auch Reisen etwas bloed) und du leider nicht an der RDL deswegen teilnehmen kannst.


Ich waere ueberrascht, wenn du danach trotzdem erscheinen muesstest  nur fuer ein 90/5er.
Fortuna audaces iuvat

MiraC

Dir ist schon klar,  dass du den Armbruch bei der nächsten RDL angeben musst?
Die Frage auf dem Formular lautet alle Dinge anzugeben die sich seit der letzten Einstellung geändert haben.....
Ja,  ich weiß dass es viele Reservisten gibt die "vergessen" neue Wehwehchen anzugeben...

Andi8111

Sie sind jetzt sowieso ein Jahr raus.
Also Unterlagen in den Briefumschlag und zeitgleich den Anruf an den medizinischen Dienst des KC, den PersMobFw und ihren DV.

anton82

Zitat von: Andi8111 am 17. Juli 2016, 08:30:35
Sie sind jetzt sowieso ein Jahr raus.


Diese Aussage verstehe ich nicht. Ich würde mich über eine Erklärung freuen.

Schnolle

Zitat von: MiraC am 17. Juli 2016, 00:05:12
Jedem Heranziehungsbescheid liegt ein mit Arztbrief gekennzeichneter Umschlag bei.


Hab ich noch nie gesehen.
Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

Tommie

Zitat von: anton82 am 17. Juli 2016, 22:02:52
Zitat von: Andi8111 am 17. Juli 2016, 08:30:35Sie sind jetzt sowieso ein Jahr raus.

Diese Aussage verstehe ich nicht. Ich würde mich über eine Erklärung freuen.

Das hellste Licht auf unserer Torte sind Sie nicht, oder ;) ?

ZDv 46/1, Anlage 3.2, GNr 6:

Eine Gradation V, die zur vorübergehenden Untauglichkeit (aka "T 4"!) führt, ist zu vergeben bei:

Zitat1. Akute Erkrankungen oder Verletzungen der Knochen.

2. Zustand nach operativer Knochenbruchbehandlung bei noch nicht ausreichender Konsolidierung der Fraktur und/oder noch vorhandener Funktionseinschränkung von Gelenken der betreffenden Gliedmaßen mit der Aussicht auf Besserung.

3. Gutartige größere Knochenauswüchse, deren operative Entfernung zumutbar ist und die nach Entfernung mindestens eine Beurteilung nach GZr IV 6 erwarten lassen.

Nachuntersuchung spätestens nach 24 Monaten, in der Regel jedoch nach einem jahr! Deswegen wird der Reservist, der einen solchen Befund offenbart zunächst für ein Jahr "T 4" geschrieben und anschließend erneut gemustert! Und wer für ein Jahr "T 4" ist, kann in dieser Zeit definitiv nicht wehrüben!

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau