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Reisebeihilfen

Begonnen von GinaMarie, 30. November 2016, 11:58:36

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GinaMarie

Schön Guten Tag,

Wollte nur mal fragen wie werden die Heimfahrten/Reisebeihilfen bezhalt die man  bei TG Anspruch nach §3 hat ?
Werden die km bezahlt mit summe XXX pro km ?  Oder wie wird das gehandhabt ?

Vielen Dank Im voraus

dv_uffz

Es wird eine Art Günstigerprüfung durchgeführt. Das heißt, es wird geprüft, was für den Bund günstiger kommt ;)

Alles in Abhängigkeit der Dauer der Maßnahme und ob Sie verheiratet sind.

Folgendes fiktives Beispiel mit 10 Reisebeihilfen über die Dauer einer Maßnahme in 250 km Entfernung:

Eigenes Kfz:  10 Reisebeihilfen * 250 km * 0,20 € * 2 (Hin- und Rückfahrt) = 1000 €

Deutsche Bahn: 10 Reisebeihilfen * 35 € pro Ticket * 2 (Hin- und Rückfahrt) = 700 €                    (Das Ticket bezieht sich auf die 2. Klasse, alle Verbindungen)

Jetzt gibt es noch die Möglichkeit, dass die Bahncard 50 2. Klasse fiktiv erstattet werden könnte:
Deutsche Bahn mit fiktiver BahnCard 50 2. Klasse: 250 € für die BahnCard + 10 Reisebeihilfen * 17,50 € * 2 = 600 €

Als Reisebeihilfen werden Ihnen jetzt nur insgesamt 600 € erstattet.



GinaMarie

Danke erstmal.

Bei mir wäre der Fall das ich versetzt werde zu einen neuen  Standort. Bis zu meiner Wohnung sind es ca. 600 km. Die nächsten 4 Jahre ca.

Dann krieg ich denke ich mal nur einmal im Monat die Hin und Rückfahrt. Fahre immer mit eigenem Kfz.

Zahlen die mir dieses km Geld oder die Fiktive Bahn Card (die Ticket Preise für Hin u. Zurück) die ich ja nicht habe aber günstiger denk ich mal wäre für den Bund.

dv_uffz

Da wird es dann auf die fiktive Erstattung der Bahncard zzgl. der monatlichen Reisebeihilfe hinauslaufen, weil es für den Bund günstiger ist.

Aus diesem Grund heißt die Sache ja auch "Reisebeihilfe", weil die entstandenen Kosten nie zu 100% erstattet werden.

F_K

.. und wenn die Bahncard dann fiktiv erstattet wurde, gibt es für die nächste Reise im Jahr nur noch die 17,5 um im Beispiel zu bleiben.

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