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SaZ in der Probezeit kündigen

Begonnen von Skywalker7, 29. August 2016, 11:21:24

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Skywalker7

Hallo liebe Com.

Meine Frage ist, wenn ich mich als SaZ verpflichten würde und dann bspw. im 5 Monat sage, das ist alles nichts für mich, ich würde gerne nach den 6 Monaten Probezeit gehen, muss ich dann irgendwelche Rückzahlungen leisten und wie hoch wären diese circa ?

Und ja es wäre mit Wiederrufsrecht.

Danke euch jetzt schonmal für die Antworten :-)


Ralf

Nein, es sind keine Rückzahlungen zu leisten.
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KlausP

So funktioniert das aber nicht. Wenn Sie Ihre Widerruf-Option ziehen, sind Sie kurzfristig (also innerhalb von 2 bis 3 Tagen, wenn es lange dauert) zu entlassen. Dabei wird der für den Monat evtl. überzahlte Teil Ihrer Besoldung zurück gefordert. Das hängt damit zusammen, dass die Besoldung am letzten bankoffenen Tag des Vormonats im Voraus überwiesen wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Skywalker7

Zitat von: KlausP am 29. August 2016, 11:26:01
So funktioniert das aber nicht. Wenn Sie Ihre Widerruf-Option ziehen, sind Sie kurzfristig (also innerhalb von 2 bis 3 Tagen, wenn es lange dauert) zu entlassen. Dabei wird der für den Monat evtl. überzahlte Teil Ihrer Besoldung zurück gefordert. Das hängt damit zusammen, dass die Besoldung am letzten bankoffenen Tag des Vormonats im Voraus überwiesen wird.

Also wenn ich am Ende des 6 Monats sage, ich möchte aufhören, dann muss ich das Gehalt vom 6 Monat später dann zurückzahlen?

wolverine

#4
Die Tage des Monats, die im voraus bezahlt aber nicht abgeleistet wurden. Beispiel: Entlassung am 20. und Rückzahlung der 10 oder 11 Tage bis zum 30. bzw. 31. des Monats.
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Skywalker7

Zitat von: wolverine am 29. August 2016, 11:32:00
Die Tage des Monats, die im voraus bezahlt aber nicht abgeleitet wurden. Beispiel: Entlassung am 20. und Rückzahlung der 10 oder 11 Tage bis zum 30. bzw. 31. des Monats.


Genau das wollte ich wissen, vielen lieben Dank !

KlausP

Zitat von: Skywalker7 am 29. August 2016, 11:29:56
Zitat von: KlausP am 29. August 2016, 11:26:01
So funktioniert das aber nicht. Wenn Sie Ihre Widerruf-Option ziehen, sind Sie kurzfristig (also innerhalb von 2 bis 3 Tagen, wenn es lange dauert) zu entlassen. Dabei wird der für den Monat evtl. überzahlte Teil Ihrer Besoldung zurück gefordert. Das hängt damit zusammen, dass die Besoldung am letzten bankoffenen Tag des Vormonats im Voraus überwiesen wird.

Also wenn ich am Ende des 6 Monats sage, ich möchte aufhören, dann muss ich das Gehalt vom 6 Monat später dann zurückzahlen?

Nein, nur das Geld für die nicht mehr gedienten Tage des bereits bezahlten Monats.
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Ralf

Manchmal wünschte ich mir, dass die Fragen präzise gestellt werden, Mann Mann Mann.
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