Neuigkeiten:

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

KC rät zur Anerkennung der Wohnung nach Dienstantritt

Begonnen von BWRC, 19. September 2016, 08:55:49

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

BWRC

Guten Morgen,

Und zwar habe ich zum 04.10 Dienstantritt und bin vor kurzem von einer im KC anerkannten Wohnung in eine neue gezogen. Am Telefon wurde mir vom KC geraten die Wohnung erst in der neuen Dienststelle anerkennen zu lassen,  weil das im KC zeitlich nicht hinhauen würde.

Da ich gelesen habe, dass das bei einigen Kameraden zu Schwierigkeiten führte wollte ich mal nachfragen, an wen ich mein Anliegen im KC jetzt am besten richte, sodass ich vor Dienstantritt noch die neue Wohnung anerkannt bekomme und bestenfalls ein neues Dienstantrittschreiben erhalte. Mein jetziger Gedanke ist es, den Mietvertrag und Wunsch auf Nicht-zusage der UKV an den Einplanen zu richten. Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

Grüße

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Um Ralf zu ergänzen :

+ Melden Sie im Schreiben den Umzug und bitten Sie um Änderung Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt.

+ Erklären Sie, dass Sie auch weiterhin die Nicht-Zusage der UKV wünschen.

+ Bitten Sie darum, dass man Ihnen schriftlich bestätigt, dass eine Änderung nach Diensteintritt erfolgen kann,
   falls das KC, auf Grund der zeitlichen Abläufe, dies nicht mehr erledigen kann.

+ Lassen Sie einen Zeugen mit auf dem Schreiben unterschreiben  ( Zeuge: .................................... )
                                                                                                                   NAME , Unterschrift

+ Machen Sie eine Kopie des Schreibens für Ihre Unterlagen

+ Legen Sie dem Schreiben die Kopie des neuen Mitvertrages bei ( führen Sie die Anlage auch im Schreiben an )

+ Schicken Sie alles per "Einschreiben mit Rückschein" an das KC


Sollte durch das KC keine Änderung mehr erfolgen, gehen Sie unbedingt sofort nach Dienstantritt zum
zust. PersFw, schildern den Fall und legen das Schreiben, den Mietvertrag und - soweit erfolgt - die
Rückäußerung des KC vor ... damit dieser das Problem umgehend, zusammen mit dem BAPersBw, lösen kann.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau