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KZH - Was darf ich?

Begonnen von Aliane, 16. September 2016, 17:19:16

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Aliane

Hi,

ich habe mich bereits in der Suche bemüht.

Es heißt ja immer "man kann alles machen, was die Genesung nicht gefährdet oder verzögert".

Mir geht es soweit eigentlich wieder gut, allerdings bin ich über das Wochenende noch KZH geschrieben bis Anfang nächster Woche.

Kann ich dann z.Bsp Abends weggehen, solange ich zu KZH-Ende immer noch gesund bin und zum Dienst erscheine ?

dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

LwPersFw

ja... können Sie...

wenn Sie den von Ihnen zetierten Grundsatz nicht gefährden !

KzH ist kein "Hausarrest"
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

dunstig

Deswegen frage ich. Gegen ein gemütliches Beisammensein oder Essengehen wird je nach Krankheit in der Regel nichts sprechen. Feiern, besinnungslos betrinken und nicht vor Morgengrauen ins Bett gehen wird da schon problematisch.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Aliane

Naja zum Beispiel in eine Disco?

Solange ich nicht sturzbesoffen mir irgendwas breche, Pöbel, Schlägere oder dergleichen? Sprich es nicht übertreibe...

In meiner Umgebung gibt es eigentlich niemanden vom Dienst, der mich kennt.
Für eine Disco oder ähnliches müsste man mir ja nachweisen müssen, dass ich dem heilungsprozess wissentlich entgegengewirkt habe. Und das wäre ja nur der Fall, falls mein gesundheitlicher Zustand zum Ende des KZH-Zeitraums genauso wäre oder schlechter.


Ryuuma

Ich denke wir verstehen dich gut genug.
Aber versetz dich mal in die Situation irgendeines beliebigen Kameraden.
KzH und du bist in der Disco, egal ob trinken oder nicht trinken.

::) ???

Alles auf eigene Verantwortung.
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Jens79

Machen Sie doch einfach was Sie wollen. Niemand hier wird Ihnen dafür die Genehmigung geben.

ZitatEs heißt ja immer "man kann alles machen, was die Genesung nicht gefährdet oder verzögert".

Sie sind alt genug um selbst zu entscheiden was Sie tun.
 

Flexscan

KzH bedeutet krank zu Hause und nicht krank in Disco.
Gegen einkaufen oder Essen gehen wird sicher niemand was sagen.

sagt eigentlich schon alles.


MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Pericranium

http://www.express.de/news/politik-und-wirtschaft/karriere/was-ist-erlaubt--krankgeschrieben--aber-trotzdem-zur-party-gehen--3631924

ZitatSogar Party-Machen ist mitunter erlaubt: ,,Wir hatten einen Fall, wo der Arbeitnehmer auf der Loveparade auf einem Wagen entdeckt wurde. Es konnte nicht bewiesen werden, dass dies seiner Genesung geschadet hätte", so Anders.

Aliane

Ok, danke euch.

Ich überleg es mir noch, ob ich mitgehe.

Andi8111

Hatte erst diese Woche den interessanten Fall des Bandscheibenpatienten der im KzH im Verein Fußball gespielt hat. Endete mit Paragraph 55.4....

ulli76

Gab es einen Grund, warum das kzH nicht heute ausgelaufen ist?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

justice005

Wenn der Arzt beispielsweise konkrete Vorgaben macht, was man tun darf und was nicht, dann sind das Befehle, die gemäß § 11 SG befolgt werden müssen.

Sagt der Arzt hingegen nichts besonderes, dann gilt "nur" die Pflicht zur Gesunderhaltung (§ 17 Abs. 4 SG), die es dem Soldaten unter anderem aufgibt, alles in der Macht stehende zu tun, um seine Gesundheit wieder herzustellen.

Entscheidend ist aber, dass diese Pflicht nur dann verletzt wird, wenn man tatsächlich seine Heilung verzögert. Wer also während des KzH wild durch die Discos tobt und die Nacht zum Tag macht und trotzdem nach Ende des KzH topfit und geheilt seinen Dienst antritt, hat kein Dienstvergehen begangen.

Es liegt jedoch dann ein Dienstvergehen vor, wenn man aufgrund durchzechter Nächte tatsächlich seinen Heilungsverlauf verzögert und die Gesundheit nicht wieder hergestellt ist, obwohl sie es sein könnte.

Die jeweilige Beweisführung kann sich im Einzelfall natürlich als schwierig erweisen.

Der beste Rat daher: Bitte den gesunden Menschenverstand benutzen.




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