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Wiederholung der GA bei TSK wechsel von Lw zum H

Begonnen von BeLin, 06. Oktober 2016, 19:26:11

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BeLin

Guden in die Runde
und Grüße euch Kameraden.

Ich habe schon die Suchfunktion bemüht, aber nichts passendes gefunden.


Ich bin zur Zeit im Bewerbungsverfahren zum Uffz m.P. (MilFD -S1-). Um den Sachstand, befinde mich zur Zeit noch in einem ruhenden Arbeitsverhältnis in der freien Wirtschaft und mein Chef draußen würde gern wissen wie es weiter geht,  zu klären habe ich heute beim zuständigen Personalführer im BAPersBw angerufen. Er hatte mich zunächst vertröstet und mich gebeten Ihn morgen zurückzurufen. Eine halbe Stunde später wurde ich von Ihm angerufen, er eröffnete mir, dass es momentan in Hammelburg eine passende Stelle gäbe, welche denn Bewerbungprozess beschleulnigen würde.

Daher ich selbst im -S1- tätig bin, weiß ich, dass noch viel Wasser den Rhein runter fließt, bis das Spruchreif ist. Diesbezüglich brauche ich also keine Belehrungen, und ich weiß auch, dass sich Bewerbung trotz alle dem ziehen kann. Danke hierfür.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage.
Daher ja die Einplanung auf besagte Stelle einen TSK wechsel bedeutet, würde ich dementsprechend aus der Luftwaffen zum Heer wechseln. Bedingt dies eine Wiederholung der GA, beziehungsweise könnte ich auch den Wunsch äußern die GA im Heer zu wiederholen und welche Aussicht auf Erfolg hätte dieses Ansinnen?

Da der Anruf kurz vor Dienstschluss kam, könnt ich leider nicht mehr beim -S1--Offz fragen wie das so abläuft, auch keiner von dem Kameraden vor Ort könnte mir da wirklich weiterhelfen.

Dank schon mal im Vorraus.


Mit kameradschaftlichen Gruße


BeLin
Rechtschreibfehler gelten auch als abweichendes Stillmittel, dürft Ihr also behalten.

KlausP

Alle Feldwebelanwärter im Heer beginnen ihren Dienst mit dem Feldwebelanwärterlehrgang beim FA/UA-Bataillon. Laufbahnwechsler aus dem Heer und aus anderen TSK werden zu Beginn des Lehrgangs dort hin versetzt und durchlaufen den selben Lehrgang vie Ungediente.Der FA-Lehrgang beinhaltet Teile der Grundausbildung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

#2
Dein Geschreibsel ist recht wirr, liegt sicherlich am Handy.
Bist du nun Soldat oder im Bewerbungsverfahren zum Soldaten?
ZitatUm den Sachstand, befinde mich zur Zeit noch in einem ruhenden Arbeitsverhältnis in der freien Wirtschaft und mein Chef draußen würde gern wissen wie es weiter geht,
Oder hast du einen Laufbahnwechsel beantragt? Zum MilFD S1? D.h. Bewerbung zur Zulassung zum Offz MilFD?
Ich kann kaum glauben, dass jemand aus dem S1-Bereich so ein durcheinander schreibt.
Falls du Soldat bist
ZitatDaher ich selbst im -S1- tätig bin
, in welcher Laufbahn bist du, welcher Dienstgrad? Echt wirr hier.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

BeLin

@KlausP

Danke für die Auskunft.  ;)
Das dürfte dann der UGL sein, richtig?

@Ralf

Ja und auch an der Autokorektur, die stellt gerade auch die Sätze um, wie? Keine Ahnung.

MilFD war mein Fehler, ich meinte den Fw aFD.  ::)

Ja ich bin Soldat, OGefr - StDstSdt SK, zur Zeit im FWD - deshalb auch das ruhende Arbeitsverhältnis draußen - und habe einen Antrag auf Laufbahnwechsel (Uffz m.P.) und Antrag auf SaZ (13J) gestellt. Sprich Bewerbung aus der Truppe. Habe mich da wirklich unglücklich ausgedrückt :o
Rechtschreibfehler gelten auch als abweichendes Stillmittel, dürft Ihr also behalten.

KlausP

ZitatDas dürfte dann der UGL sein, richtig?

Nein, der Feldwebelanwärterlehrgang, schrieb ich doch. UA beginnen mit dem Unteroffizieranwärterlehrgang. Welche Untershiede da bestehen ist mir nicht geläufig. Aber Sie haben ja im Intranet sicher Zugriff auf den Lehrgangskatalog.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BeLin

Gut zu wissen.

Werde ich morgen mal prüfen, jetzt habe ich auch Kenntnis wonach ich ausschau halten muss.
Danke nochmal.
Rechtschreibfehler gelten auch als abweichendes Stillmittel, dürft Ihr also behalten.

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