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Ausbildung trotz "Jugendsünden"

Begonnen von kontakt60, 14. September 2016, 20:25:22

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kontakt60

Hallo Leute,

Ich habe vor mich für eine Zivile Ausbildung bei der Bundeswehr zu Bewerben. Wie sieht es mit Jugendsünden aus? Habe mit 14 Jahren (Bin zur Zeit 26 Jahre alt) zwei mal Post von Polizei bekommen (Sachbeschädigung und Diebstahl). Beides mal wurde ich von einer Jugendgerichtshilfe zu jeweils 15 Sozialstunden "verurteilt". Desweiteren bekam ich vor zwei Jahren einmal Post von der Staatsanwaltschaft wegen Sozialhilfebetrug (Ein halbes Jahr zu lange StudentenBAföG erhalten). Der zuviel gezahlte Betrag wurde natürlich komplett zurück bezahlt. Dieses Verfahren wurde gegen eine Auflage von 250€ eingestellt. In meinen normalen Führungszeugnis steht nichts drinnen.
Ein Freund von mir welcher bereits bei der Bundeswehr eine Ausbildung aufgenommen hat, hat mir berichtet, dass kurz nach Ende der Probezeit ein Auszug aus dem Bundeszentralregister/"Führungszeugnis für Behörden" für mich beantragt wird. Ich gehe mal stark davon aus, dass die besagten Straftaten in meinen Falle dort drinnen stehen. Oder habe ich Unrecht und die Sachen stehen nicht drin?
Wie sieht es mit der Chance auf eine Ausbildung (und evtl danach auf eine Weiterbeschäftigung) aus wenn Ich mit der Annahme bezüglich des BZR/ richtig liege?

Ich hoffe ihr könnt könnt mir weiter helfen.

MfG Kontakt60

C-Adamski

Ganz egal was drin steht, wenn du es sagst musst du ja nix befürchten, ich würde da nix verheimlichen.

Sanitoeter

Moin,

wie deine Chancen stehen hängt von dir ab. Man kann durchaus auch mit Jugendsünden bei guten Leistungen eine Chance haben. Zu deiner eigentlichen Frage, ich würde dir empfehlen , frage einen Karriereberater der Bundeswehr direkt. Du könntest auch in einem der Karrierecenter anrufen und fragen. Die Antworten die du hier vermutlich erhältst sind vor allem eines , subjektive Meinungen.
Ich zum beispiel bin der Meinung das du diese Jugendsüden nicht angeben müsstest. Da im Aktuellen Erläuterungsblatt der Bundeswehr für den freiwilligen Dienst, drin steht :

Bewerber/innen für sonstige Laufbahnen
Das Bundesministerium der Verteidigung hat als oberste Bundesbehörde ein Recht auf unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (§ 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG); die Kosten trägt die Bundeswehr
. Es sind deshalb Registerinhalte anzugeben (Verurteilungen wegen eines Vergehens/Verbrechens (Straftaten) einschließlichStrafbefehle), die über den Inhalt eines Führungszeugnisses hinausgehen. Die Eintragungen aus dem Erziehungsregister müssen Sie nicht offenbaren. Fernerbrauchen Sie die Verurteilungen etc., die im Bundeszentralregister getilgt oder tilgungsreif sind, nicht anzugeben.
Die Einsichtnahme in Strafakten erfolgt nur nach einer Einwilligungdurch den/die Bewerber/in. Für jede Verurteilung im obigen Sinne ist hierfür eine separate Einwilligungserklärung erforderlich.


Du siehst da ist sehr viel Beamtendeutsch dabei, was ohne Jurastudium nicht immer einfach zu verstehen ist. Die oben genannten Leute , sollten jedoch über belastbare Antworten verfügen. Fragen kostet nix und die Hotline der Bundeswehr ist glaube ich sogar umsonst.




F_K

Zitat(Bin zur Zeit 26 Jahre alt).... Desweiteren bekam ich vor zwei Jahren einmal Post von der Staatsanwaltschaft wegen Sozialhilfebetrug (Ein halbes Jahr zu lange StudentenBAföG erhalten).

Sind wir wieder dem Thema "Was ist eine Jugendsünde?".

Es handelte sich um einen ausgewachsenen Betrug, im Alter von 24 Jahren, also im Erwachsenenstrafrecht.

Diese Straftat ist natürlich anzugeben. (Die "Jugendsünden mit 14 Jahren nicht).

Die Einstellung wird individuell geprüft - es liegt ja auch noch keine Eignung vor.


Getulio

Ganz wichtig ist, dass Sie dem Psychologen im KC ganz deutlich machen, dass das alles Jugendsünden waren und es möglichst weitgehend verharmlosen.

200/3

Ich sehe im letzten Beitrag eine gewisse Portion Ironie...aber ich mag mich auch irren...

Vorsicht: Verharmlosung wird von Psychologen gerne als Uneinsichtigkeit gegenüber dem eigenen Fehlverhalten ausgelegt.

BWDSF

Zitat von: 200/3 am 14. Oktober 2016, 18:43:02
Vorsicht: Verharmlosung wird von Psychologen gerne als Uneinsichtigkeit gegenüber dem eigenen Fehlverhalten ausgelegt.

Verdammt, wieso steht das in keinem angepinnten Post? :/ Hätte ich das mal vor dem Gespräch gewusst :(

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