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Krankheitsbedingt wiederholen/ Auswirkungen auf Dienstzeit

Begonnen von Ld1970, 02. November 2016, 19:10:58

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Ld1970

Nabend allerseits.

Wenn jemand den OAL krankheitsbedingt wiederholen muss, also nicht aus persönlichem Versagen, bleibt die DZ dann trotzdem bei den ursprünglichen 13 Jahren?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Wenn es aber dabei zu einer Rückstufung in der StudCrew kommt (und dazu wird es ja kommen, wenn der lange Anwärterlehrgang gemeint ist und nicht ein Wochen-Modul), wird aber eine neue Verpflichtungserklärung +1 Jahr eingefordert.
Dabei ist es unerheblich, was der Grund ist Btw ist ein gesundheitlicher Grund auch in der Person des Soldaten begründet. Aber das ist ohne Relevanz.
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