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Hat ein frisch ernannter Berufssoldat eine Probezeit?

Begonnen von Tom1978, 09. November 2016, 13:09:46

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Ralf

Zitat von: FoxtrotUniform am 09. November 2016, 19:29:25
Für die Ernennung zum Offizier -bei milFD ja einhergehend mit dem Statuswechsel - gibt es einen entsprechenden Passus, falls sich innerhalb der ersten drei (???) Jahr herausstellt , dass er sich nicht zum Offizier eignet. Das hat aber wie geschildert nix mit dem BS zu tun.
Was soll das denn sein? Die Quelle würde mich nun interessieren.
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FoxtrotUniform

Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Ralf

Achso.
Ich hatte das i.Z.m. deiner Bemerkung
ZitatDas hat aber wie geschildert nix mit dem BS zu tun.
nicht verstanden.
Die Entlassung ist bis zum vollendeten dritten Jahr als Offizier und bis zum vollendeten zehnten Dienstjahr möglich. Diese zeitliche Eingrenzung soll dem Soldaten ab einem bestimmten Zeitpunkt die Sicherheit vor einer Entlassung im Ermessenswege geben. Die zeitliche Begrenzung geht über die Vierjahresfrist des § 55 Abs. 4 hinaus, da an einen Berufsoffizier besondere Anforderungen zu stellen sind. Die Vorschrift gilt nur für Offiziere im Dienstverhältnis eines Berufssoldaten; allerdings ist es unerheblich, wann er zum Berufssoldaten ernannt wurde. Er muss nicht die Jahre als Offizier als Berufssoldat verbracht haben.
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FoxtrotUniform

Sorry, auf dem Handy bin ich regelmäßig sparsam mit Absätzen und Ausführungen.

In der Praxis hab ich das übrigens noch nie erlebt, was natürlich nicht heißt dass es nicht vorkommt.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)