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Wehsoldrückzahlung und Gesetzliche Abzüge

Begonnen von Einhorn95, 11. November 2016, 17:04:54

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Einhorn95

Guten Abend,

Ich habe eine Frage zur Wehrsoldzrückzahlung.

Und zwar habe ich den Wehrsold in Raten zurücküberwiesen. Jetzt habe ich die Bezügeabrechnung bekommen und da stand bei Gesetzliche Abzüge z.B. 80,00- ich habe die erste Zahlung letzten monat gezahlt und wurde auch schon so aufgeschrieben. Die 2. Zwar auch schon aber die steht wahrscheinlich erst auf der nächsten abrechnung drauf. Aber was hat es jetzt genau mit den Gesetzlichen abzüge von 80,00- auf sich? Muss ich diese auch noch zurückzahlen? Oder ist es in der ratenzahlung schon mit drin?

KlausP

Mein Rat: Rufen Sie am Montag  den zuständigen Bearbeiter an, die Telefonnummer sollte auf der Bezügeabrechnung zu finden sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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