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Übergangsgebührnisse bei SaZ

Begonnen von PantherV, 17. November 2016, 10:41:56

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PantherV

Hallo Kollegen,

Frage: SaZ 9 macht eine Umschulung. Sein DZE ist am 31.12.2016. Umschulung geht noch bis Feb. 2018

Wie sehen die Übergangsgebührnisse aus? Ab den 01.01.2017 90% oder 75% + Umschulungsgehalt?

So wie ich es weiß, sind es 90%, da er ja an einer Bildungsmaßnahme in Vollzeit ist.

Danke schon mal ;)

Schönen Tag noch.

Grüße
Klug zu fragen, ist schwieriger, als klug zu antworten.
Persisches Sprichwort

BulleMölders

Zitat von: PantherV am 17. November 2016, 10:41:56
So wie ich es weiß, sind es 90%, da er ja an einer Bildungsmaßnahme in Vollzeit ist.

Würde ich genau so sehen, dass wenn ein Gehalt aus der Umschulung bezogen wird, dieses angerechnet wird.

Zumindest war es bei mir so.

PantherV

Ich habe mal ne Telefonnummer von den Amt gefunden.

Als da es eine BFD-Maßnahme ist sind es 90% bis zum ende der Maßnahme.

Danke ;)
Klug zu fragen, ist schwieriger, als klug zu antworten.
Persisches Sprichwort

Papierberg

Wenn Sie es genau wissen wollen, lesen Sie § 11 Abs. 3 Soldatenversorgungsgesetz. Nach dieser Regelung erhalten Sie bei einer Berufsförderungsmaßnahme (Fachausbildung) in Vollzeitform Übergangsgebührnisse und einen Bildungszuschuss in Höhe von jeweils 50% der Dienstbezüge des letzten Monats. Einkünfte aus der geförderten Maßnahme in Vollzeitform werden auf den Bildungszuschuss angerechnet.