Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Fragen rund ums Thema AZE & Urlaubsbearbeitung

Begonnen von Arbeitszeiterfassung AZE, 22. November 2016, 10:58:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Arbeitszeiterfassung AZE

Meine Fragen sind:


1.Wieso darf der Erholungsurlaub nicht von DA Dienstzeitausgleich (Stunden) unterbrochen werden?
Beispiel: Mo - Do nehme ich EU & Freitags Stunden.


2.Wie richte ich im AZE Tool ein Langzeitkonto ein. (Anträge sind genehmigt)




Tommie

zu 1.) Weil das eben so ist und weil sonst keiner mehr am Freitag Urlaub nehmen würde ;D !

zu 2.) Fragen Sie den für Sie zuständigen Betreuer Ihres AZE-Tools!

Arbeitszeiterfassung AZE

Ich bin AZE Tool Bearbeiter allerdings erst seid August und kann die Fragen keiner der Soldaten beantworten deswegen bitte ich um eine Antwort

Tommie

Das ist schön für Sie, aber wer hat Sie eingelernt ins AZE-Tool? wer ist ihr Ansprechpartner für Probleme? Den Menschen sollten Sie fragen!

Das mit dem Urlaub und dem DZA ist ein rechtliches Problem, das Ihnen Ihr Spieß erklären kann!

Arbeitszeiterfassung AZE

Ich wurde von dem Vorgänger eingewiesen der nach meiner Erkenntnis wenig Ahnung davon hatte.
Ich habe mir das meiste selber beigebracht und ANSPRECHPARTNER für die Frage mit dem Langzeitkonto gibt es nicht.
Alle Möglichkeiten habe ich ausgeschöpft selbst bei der BWI oder der AZE Tool Hilfenummer die mir alle keine Antwort geben konnten.
Hätte ich mich sonst ans Forum gewendet? Nein!

Fakt ist jeden Menschen den ich kenne der Ahnung vom AZE Tool hat kann mir diese Frage nicht beantworten.

Tommie

Hier sind die aktiven Soldaten eher in der Minderheit und diejenigen dieser aktiven Soldaten, die dann auch noch AZE-Tool-Bearbeiter sind, kommen in dieser Minderheit offensichtlich nicht wirklich vor! Es gibt im IntranetBw ein Forum für das AZE-Tool, in dem Sie mit Ihrer Frage wohl eher aufgehoben sein sollten und wahrscheinlich gibt es dann auch eine vernünftige Antwortdarauf!

Zu Ihrer Frage 1):

ZitatGrundsätzlich sagt der Erlass über den Ausgleich besonderer zeitlicher Belastungen der Soldatinnen und Soldaten aus, dass der nächste Disziplinarvorgesetzte den Zeitpunkt über den Abbau der erworbenen Einzelstunden und FvD bestimmt. Dieser sollte zeitnah stattfinden. Daher wäre folgende Verfahrensweiße zulässig und korrekt:
Soldat beantragt Urlaub von Montag bis Donnerstag. Daraufhin erlaubt ihm der nächste Disziplinarvorgesetzte den anschließenden Freitag ebenfalls frei zu nehmen um Stunden abzubauen, sofern am darauf folgenden Montag nicht auch noch Erholungsurlaub genommen wird.

Der Erholungsurlaub darf lt. Ausführungsbestimmungen zur SUV F511 Nr. 28 (1) nur durch Sonderurlaub aus persönlichen Gründen unterbrochen werden.

Noch Fragen?

KlausP

Zitat... 1.Wieso darf der Erholungsurlaub nicht von DA Dienstzeitausgleich (Stunden) unterbrochen werden? ...

Weil das so in den Ausführungsbestimmungen zur Soldatenurlaubsverordnung festgelegt ist und das nicht erst mit In-Kraft-Treten der  neuen SAZV.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

FoxtrotUniform

Zu 1)
Neben der bereits dargestellten juristischen Begründung gibt es auch noch eine Begründung die sich aus der Försorgepflicht ergibt: Erholungsurlaub soll mindestens einmal im Jahr in einem zusammenhängendem Zeitraum (14 Tage?) genommen werden. Dieser darf nur unter bestimmten Gründen (das wurde hier ausgiebig diskutiert) verwehrt bzw. aufgehoben werden (für den Soldaten zunächst irrrelevant, sofern der Disziplinarvorgesetzte diese Entscheidung trifft).
Dienstzeitausgleich kann jedoch ohne Hürden praktisch durch Fingerschnipp verwehrt werden. Es würde sich also für den Soldaten ein Nachteil ergeben, wenn dieser seinen Urlaub unterbrechen muss.

Zu 2)
Bis Anfang 2016 war es mit dem Tool nicht möglich ein 2. Konto anzulegen und folgerichtig somit auch nicht möglich Langzeitkonten zu führen. Es wurde ein Update in Aussicht gestellt, mit dem die Funktion implementiert werden sollte. Ob dieses bereits gelaunched wurde entzieht sich meiner Kenntnis, da ich wegen Zuständigkeitswechsel keine Langzeitkonten mehr genehmige. Falls noch nicht erfolgt wäre meine Tipp das SAZV-Forum im Wiki Bw.

In der Konsequenz gibt es aus der rein praktischen Schiene daher zwei Möglichkeiten: 1. Nach Aufbau abwarten, ob die geleistete Mehrarbeit im Rahmen des zeitlichen Ausgleichs abgebaut werden (bevor das Tool diese verschiebt) oder 2. das Formular zur Langzeitkonto-Übersicht nutzen und manuell führen.

Zudem impliziert die Bewilligung des Antrags zur Einrichtung eines solchen Kontos noch nicht automatisch dass auch die Ansparung beantragt (und in aller Regel auch bewilligt) wird.



Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau