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Mannschafter als IT-Soldat

Begonnen von OGB, 28. November 2016, 07:57:59

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OGB

Hallo,

welche Aufgaben darf ein Mannschafter als IT-Soldat genau vornehmen, da diese Laufbahn ja eig. nur Aufgaben auf Hilfsarbeiter-Niveau ausführt?

BulleMölders

Auf so eine Allgemeine Frage kann es nur eine Allgemeine Antwort geben: Er macht alle Aufgaben die ihm sein Vorgesetzter befiehlt!

NE0

Wie soll man die Frage auch spezifischer stellen?

D.h. der Mannschafter darf auch, wenn der Vorgesetzte es befiehlt, z.B. eine Firewall für ein Feldlager o.ä. einrichten - auch wenn er fachlich dafür nicht qualifiziert wäre?

F_K

Wenn er fachlich nicht qualifiziert ist, wird er eine solche Aufgabe nicht übernehmen können.

KlausP

Ja, darf er, muss er sogar. Es ist Sache des befehlenden Vorgesetzten einzuschätzen, ob sein Unterstellter dazu in der Lage ist. Das schließt die entsprechende Anleitung und Kontrolle selbstverständlich ein. Er ist dafür verantwortlich, dass der an ihn erteilte Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt wird. Wie er das umsetzt ist seine Sache. Das nennt sich im weitesten Sinne "Auftragstaktik".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

funker07

Ein IT-Soldat arbeitet nicht zwingend an einem Computer ;)
Es kann sein, dass der ITSdt bei Kabelbau eingesetzt wird und sich dann mit Hoch- und Tiefbau von Feldfernkabeln beschäftigen darf.
Außerdem gibt es IT-Soldaten auf SatCom- oder Richtfunktrupps, die beim Aufbau von Antennen usw unterstützen, ggf im Schichtbetrieb Systeme überwachen,...
Genauso könnte es eine Stelle im Stab sein, bei der man bei Büroarbeit unterstützt und Druckerpatronen wechselt.

Das ganze hängt stark vom Verband und Dienstposten ab.

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