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Feldwebel/Bootsmann des allgemeinen Fachdienstes

Begonnen von xXHannesXx, 03. Dezember 2016, 21:28:54

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xXHannesXx

Hallo,
ich habe vor nach meinem Abitur die Laufbahn eines Bootsmannes des Fachdienstes bei der Marine einzuschlagen(vllt auch Offizierslaufbahn, diese Fragen beziehen sich aber ausschließlich auf die des Feldwebels).
Meines Erachtens ist es wichtig, in dieser Laufbahn eine Berufsausbildung zu absolvieren um nach der Bundeswehr ggf. gute Einstiegsmöglichkeiten in anderen Berufen zu haben.
Nun stellen sich mir bei dieser Karriereüberlegung einige Fragen auf...

1. Kann man nach seiner Ausbildung in der Laufbahn nur in seiner Fachrichtung arbeiten, oder kann man z.B Bootsmann im Truppendienst sein und desweiteren seine Fachausbildung in der Tasche haben?

2. Sollte man gleich am Anfang die Bootsmann-Laufbahn einschlagen, oder erst die normale Grundausbildung absolvieren und sich danach hocharbeiten?

3. Mein Ziel/Wunsch ist es, in dem Seebattaillon als Boarding Soldat zu dienen, kann ich dies als Bootsmann des allgemeinen Fachdienstes machen?

4. Wie lange könnte ich dann maximal bei der Bundeswehr dienen?
Mit freundlichen Grüßen Hannes

Andi8111

1: Nein.
2: Man fängt immer im niedrigsten Mannschaftsdienstgrad an, es sei denn, man hat einen verwertbaren Beruf.
3: Nein.
4: Bis zum 57 Lebrnsjahr als Bootsmann.

KlausP

Zu 1. Der Diensther wäre ja bekloppt, Ihnen eine 21monatige ZAW auf Gesellenebene und noch eine Qualifikation auf Meisterebene in den Hintern zu schieben und Sie dann "zweckentfremdet" zu verwenden.

Zu 2. Mit "Hocharbeiten" meinen Sie genau was? Wenn Sie in die Feldwebellaufbahn wollen, verpflichten Sie sich gleich dafür. In der Mannschaftslaufbahn anzufangen und sich dann für die höhere Laufbahn zu verpflichten ist rausgeschmissene Zeit.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

xXHannesXx

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Wenn ich unbedingt zum Seebataillon möchte, würde dies dann als Bootsmann des Truppendienstes möglich sein?

Und dazu dann die für mich wichtigste Frage... Was mache ich dann nach der BW ohne Berufsausbildung? (Mit Abitur)

MfG Hannes

KlausP

ZitatWenn ich unbedingt zum Seebataillon möchte, würde dies dann als Bootsmann des Truppendienstes möglich sein?

Ja, Ihre Eignung und Bedarf des Dienstherrn vorausgesetzt.

ZitatWas mache ich dann nach der BW ohne Berufsausbildung? (Mit Abitur)

Ihren 60monatigen Anspruch auf berufliche Foerderung nutzen wie viele Andere vor Ihnen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


Ralf

Oder versuchen Berufssoldat oder Offz MilFD zu werden, also ein Laufbahnaufstieg, der auch mit BS einhergeht.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

#7
Zitat von: Andi8111 am 03. Dezember 2016, 21:32:42
4: Bis zum 57 Lebrnsjahr als Bootsmann.

Für BS ... Uffz m.P. ... ist ab 2024 das 55. Lj die besondere Altersgrenze...

Die Grenze ... die bei SaZ ... maßgeblich ist... liegt derzeit beim 62. Lj  und max. 25 Jahre Dienstzeit
> siehe 40 Abs 1 Satz 1 Soldatengesetz



Alle aktuellen Anhebungen der Altersgrenzen für BS finden sich im aktuellen 96 Soldatengesetz

http://www.buzer.de/gesetz/2246/a31740.htm



Wobei für BS zu beachten ist...

...auf die besondere Altersgrenze hat man keinen Anspruch !

...der Dienstherr kann aus dienstlichen Gründen einen späteren
Zurruhesetzungstermin...bis hin zur allgemeinen Altersgrenze festlegen.

...der Soldat kann dem nicht wiedersprechen

Beispiel :

Uffz m.P. wird 2025 55 ... könnte also mit der besonderen Altersgrenze in Pension gehen

Da er aber z.B. ein Spezialist in einer Mangelverwendung ist, stellt man einen dringenden dienstlichen Bedarf fest...

Folge kann sein:
Ihm wird mitgeteilt, dass für Ihn nicht die Pensionierung mit 55 vorgenommen wird, sondern erst mit (z.B.) 60.


Nach derzeitigen Äußerungen des BMVg soll dies aber nur auf freiwilliger Basis erfolgen...

Nur ... "Äußerungen" sind nicht einklagbar...  ;)

Und was nach der Bundestagswahl 2017 kommt....  ;)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

jochenschweisser

Nur ne laienhafte Nachfrage meinerseits: Wird man dann mit 55 "pensioniert" oder auf den freien Arbeitsmarkt losgelassen?

BulleMölders

Wenn man Berufssoldat ist geht man mit erreichen der Altersgrenze in Pension. Was natürlich nicht ausschließt danach noch zu Arbeiten.
Wenn man SaZ ist, scheidet man mit erreichen der Altersgrenze aus dem Dienst aus und müsste dann bis zum erreichen des Rentenalters noch Arbeiten.

KlausP

Zitat von: jochenschweisser am 04. Dezember 2016, 09:51:53
Nur ne laienhafte Nachfrage meinerseits: Wird man dann mit 55 "pensioniert" oder auf den freien Arbeitsmarkt losgelassen?

Ich bin 2006 mit 53 in den Ruhestand gegangen. Seit dem erhalte ich Ruhegehalt gem. Soldatenversorgungsgesetz. Nebenbei habe ich zwischen 2007 und 2010 als Spieß in meiner alten Kompanie Wehrübungen geleistet und zwischen 2012 und 2015 habe ich auf 450.-€-Basis Behinderte gefahren.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

jochenschweisser

Danke für die schnelle Antwort :) Aber in dem "Alter" noch Offze mit y-Tours zu fahren ist auch ne Herausforderung, oder?

KlausP

Zitat von: jochenschweisser am 04. Dezember 2016, 10:10:01
Danke für die schnelle Antwort :) Aber in dem "Alter" noch Offze mit y-Tours zu fahren ist auch ne Herausforderung, oder?

Für den Fahrer oder die Offiziere?  ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


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