Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

FlGerMechFw A400M

Begonnen von eff.air, 14. Oktober 2016, 10:41:57

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

eff.air

Hallo alles zusammen,

ich habe nun endlich meine Feldwebeleignung bekommen. Bei meinem Einplaner wurde das mit der Einstellungszusage für den Dienstposten FlGerMechFw am A400M in Wunstorf belohnt.

Nun aber meine eigentliche Frage:

Ich werde eingesetzt als Fluggerätmechaniker Ramp and Transit. Aber anscheinend ist dieses Tätigkeitsfeld so neu, dass es leider keine fachliche Beschreibung davon gab, die man mir hätte ausdrücken können.

Kann mir einer von Euch dazu ein paar Infos geben? Ist der Beruf mit dem des Ramp Agents der zivilen Luftfahrt zu vergleichen?

Ich danke schon mal im Voraus  ;)

Ralf

Auch dafür gibt es eine Beschreibung:
ZitatTeil A Fachliche Beschreibung



Zusammenfassung der Aufgaben

Fluggerätemechaniker A400M Ramp and Transit (FGM A400M RT)  führen einfache Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungstätigkeiten am MOB oder auf DOB an folgenden Luftfahrzeuganlagen und Baugruppen am Luftfahrzeug und in der Werkstatt im Rahmen der erlassenen Vorschriften durch:



·         Lfz-Zelle,

·         Leit- und Steuerwerk,

·         Fahrwerk und Räder,

·         Tragwerk,

·         Hydraulikanlage,

·         Elektr. Stromversorgung,

·         Triebwerkanlage,

·         Propelleranlage,

·         Kraftstoffanlage,

·         mech. Komponenten der Luftbetankungsausrüstung,

·         Hilfsaggregat (Auxiliary Power Unit APU),

·         Sauerstoffanlage,

·         Klima- und Druckregelanlage,

·         Innenausstattung,

·         Brandschutz,

·         Avionikeinheiten mit einfacher Prüfung der Betriebstüchtigkeit,

·         Komponenten der Sonderrüstsätze/Missions-spezifische Rüstsätze/Verzurrausrüstung,

·         Mechanische, hydraulische, pneumatische und pneumohydraulische Bauteile und Aggregate.



Nach Erteilung von MAML CAT A und der entsprechenden Freigabeberechtigung durch den Betriebsleiter erteilen sie Freigabebescheinigungen. Diese Berechtigung ist auf vom Inhaber persönlich durchgeführte Arbeiten beschränkt.



Teil B Tätigkeit



           

B.1    Tätigkeiten- / -Aufgaben im Einzelnen

FGM A400M RT  führen einfache Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an folgenden Luftfahrzeuganlagen und Baugruppen unter Einhaltung der Flugsicherheits-, Bodensicherheits-, Fernmeldesicherheits-, Umwelt-, Arbeits-, Strahlenschutzbestimmungen sowie unter Berücksichtigung menschlicher Faktoren und der militärischen Sicherheitsbestimmungen in der Werkstatt und am Lfz durch:



·         Betreiben des Hilfsaggregates (APU) (BPL III-Lauf),

·         Bedienung und Wartung von Bodendienstgeräten,

·         Einweisen von Lfz am Boden,

·         Störbehebungen, Funktionsprüfungen, Vermessungs-, Einstell- Abgleich- und Justierarbeiten und Erhaltung des Korrosionsschutzes,

·         Arbeiten im Zusammenhang mit Sonderrüstsätzen,

·         Wechsel von schnell austauschbaren Avionik-Elektronikeinheiten,

·         Bestückung Dispenser,

·         alle in der technischen Dokumentation für seinen Aufgabenbereich ausgeworfene Arbeitspunkte,

·         einfache Störbehebung und Funktionsprüfungen sowie Wechsel von Baugruppen und Unterbaugruppen, soweit er dazu ausgebildet ist,

·         Zustands- und Vollzähligkeitskontrollen von Werkzeug und Gerät,

·         Maßnahmen zur Herstellung der Boden- und Hallensicherheit.



Sie unterstützen bei der Durchführung von:



·         Technischen Anweisungen,

·         Triebwerk-Bodenprüfläufen, Funktionsläufen sowie Kraftstoffdichtläufen

·         komplizierten Störbehebungen, Funktionsprüfungen, Vermessungs-, Einstell-Abgleich- und Justierarbeiten und Maßnahmen zur Erhaltung des Korrosionsschutzes,

·         Konfigurationsänderungen,

·         Wechsel von Fristaustauschteilen,

·         Störungsfeststellung und Fehlerlokalisierung unter Verwendung bordeigener und externer Prüf- und Messmittel,

·         schwierigen Instandhaltungs-, Harmonisierungs- und Abgleicharbeiten am Lfz und BPS.



B.2    Fertigkeiten und Kenntnisse

FGM A400M RT  besitzen die zur Wahrnehmung der zugewiesenen Materialerhaltungstätigkeiten erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.



Im Einzelnen müssen sie:



·         Kenntnisse über technische Zusammenhänge haben, elektrische Schaltungen, Schaltbilder und Verkabelungspläne lesen können,

·         Kenntnisse über technische Zusammenhänge und Wechselwirkungen im Gesamtsystem Luftfahrzeug haben,

·         Grundfertigkeiten in der Metallverarbeitung, und den Verbindungstechniken haben und sachgerecht an luftfahrzeugspezifischen und allgemeinen Geräten anwenden und ausführen können,

·         die im Aufgabenbereich verwendeten allgemeinen und typengebundenen Testgeräte Mess- und Prüfmittel anwenden können,

·         Kenntnisse über den Aufbau des Fluggerätes und dessen Anlagen und Systeme sowie Grundlagen der Flugphysik, Elektrotechnik, Hydraulik, Pneumatik und über Steuerungs- und Regelsysteme besitzen,

·         einen Überblick über erforderliche Qualitätssicherungsmaßnahmen innerhalb seines Fachbereiches haben,

·         die waffensystemspezifischen Verfahren kennen und anwenden können,

·         Kenntnisse über die für seinen Arbeitsbereich geltenden Flugsicherheits-, Bodensicherheits-, Fernmelde-, Umwelt-, Arbeits- und Strahlenschutzbestimmungen sowie der militärischen Sicherheitsbestimmungen haben und diese umsetzen können,

·         die zur Durchführung aller Arbeiten seines Fachbereiches erforderlichen Führerscheine der Bw und Betriebsberechtigungen / Bedienerlaubnisse besitzen,

·         den Betriebsablauf der Technischen Gruppe sowie Organisation und Verfahren des Verbandes kennen,

·         die zur techn. -log Unterstützung notwendigen Programme (SASPF, MDS...) bedienen können.



B.3.   Arbeitsbedingungen und besondere geistige und körperliche Eignungsforderungen sowie sonstige Voraussetzungen



Arbeitsbedingungen

Arbeiten werden gegebenenfalls zeitweise auf fremden Plätzen im In- und Ausland und unter besonderen Klima und Einsatzbedingungen durchgeführt.

Einsatz im Schichtdienst, einschließlich an Sonn- und Feiertagen. Gefährdung durch:



·         Lärm bei Arbeiten an Lfz/Bodendienstgeräten mit laufenden Triebwerken/ Motoren und bei Arbeiten im Lärmbereich (Flugbetriebsbereich) bei über 92 dB(A),

·         Düsentriebwerk-/Motorabgase während des Flugbetriebs/Bodenprüflaufes,

·         Luft-/ Sauerstoff-/ Stickstoff- und Hydraulikdrücke,

·         niederfrequente mechanische Schwingungen,

·         Umgang mit Geräten und Prüfgeräten in der Werkstatt und am Lfz mit elektrischen Spannungen größer 50 V und mehr als 42 mA,

·         Umgang mit Kraftstoffen, Ölen und Fetten bei der Arbeit an offenen Anlagen, deren Befüllung und Entleerung, an Bauteilen und Aggregaten sowie bei Konservierungs- und Entkonservierungsarbeiten,

·         Erhöhte Konzentration von Kraftstoffdämpfen bei Reparaturarbeiten im Inneren der Kraftstoffbehälter (Tragen von Atemschutz),

·         Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln,

·         Anwendung von EuV-Mittel am Lfz unter den Bedingungen des Winterflugbetriebes,

·         Umgang mit Explosivstoffen,

·         Beeinträchtigungen/Gefährdung durch Arbeiten mit Faserverbundwerkstoffen, insbesondere durch dabei freigesetzte Chemikalien/Stäube,

·         Überdruckbeaufschlagung bei der Dichtigkeitsprüfung der Druckkabine,

·         Umgang mit Mikrowellenstrahlung größer 10mW pro cm².
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

eff.air

Eigenartig .. Mein Einplaner sagte, dass er mir nichts ausdrucken könne :P
Aber vielen Dank für die schnelle Antwort! :)

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

FoxtrotUniform

@Ralf: Ist der FGM Fw A400M tatsächlich nur als DEMAR CAT A ausgebracht (Ramp & Transit = Level II = Forderung der Luftwaffe, aber zu wenig für den CAT B1, keine MAML-Bedingung laut DEMAR Part 66). Meines Erachtens nach werden die Fw doch bis zum CAT B ohne Freigabeberechtigung ausgebildet (leider keinen Laptop zum nachlesen dabei).

@TE: Was ist denn der Eingangsberuf? FGM oder ZAW geplant?
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Ralf

Dieser FGM ist so ausgebracht, ich weiß aber nicht auswendig, wie das bei den anderen aussieht. Ggf. ist das auch unterschiedlich.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

eff.air

@FoxtrotUniform
Einstieg ungelernt, SAZ 15 ZAW FGM

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann habe ich als FGM RT nicht die Möglichkeit die CAT B Qualifikation zu bekommen?

Ralf

Nicht unbedingt. Weiterbildungen werden nach Bedarf und Leistung vergeben.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Was aus der angehängten Datei zutreffen wird weiß ich auch nicht... dazu bin ich nicht tief genug in der Materie... ist aber hilfreich als Basiswissen...

[gelöscht durch Administrator]
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

FoxtrotUniform

@eff: Die Möglichkeit definitiv, zumindest die DEMAR - nicht EASA - CAT B ohne Freigabeberechtigung (ähnlich wie in der Zivilluftfahrt die CAT B als Unterstützungspersonal in der Base Maintenance). Die Freigabeberechtigung ist Berufssoldaten bzw. ggf. sehr lang dienenden SAZ vorbehalten (wie der Nachprüfer bei Nicht-DEMAR Waffensystemen).
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

eff.air

Ich lasse diesen Thread nochmal aufleben ;)
Ich habe grade beim Sortieren meiner Unterlagen die fachliche Beschreibung zum FGM A400M LBM gefunden. Dort gibt es den Punkt B.5 "Zivilberufliche Aus- und Weiterbildung".
Leider ist dieser Punkt bei der von Ralf geposteten Beschreibung nicht vorhanden.
Dort ist unter B.5.2 die Fortbildungsmaßnahme zum "Industriemeister/-in - Luftfahrttechnik" aufgeführt.
Ich weiß ja nun dank eurer Hilfe, dass beim FGM A400M RT ausbildungstechnisch kein Erwerb der Grundlagenausbildung CAT B 1.1 vorgesehen ist.
Besteht die Maßnahme zum Industriemeister auch in meiner angestrebten Ausbildung?
Der Fw ist ja eigentlich auf Meisterebene anzusiedeln.

Ich bedanke mich schon mal im Voraus fürs Raussuchen! ;)

Ich wünsche ein frohes Fest und einen guten Rutsch!

FoxtrotUniform

Ja, in aller Regel der besagte Industriemeister, z.B. in Kassel-Calden.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau